Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat Vorschläge zur Verbesserung der Akzeptanz des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)erarbeitet. Darin mahnt die BRAK an, dass die Anwenderfreundlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs mehr Beachtung finden muss. So muss das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nach der Vorstellung der BRAK vorrangig im Hinblick auf die Nutzung durch die Rechtsuchenden und ihrer Anwälte so weiterentwickelt werden, dass eine Bedienerfreundlichkeit ähnlich wie der im Bundesland Rheinland-Pfalz genutzten E-Mail-Lösung gewährleistet wird. Gem. § 130a ZPO können die Bundesregierung und die Landesregierungen für ihren jeweiligen Bereich durch Rechtsverordnung u.a. die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form bestimmen; die BRAK fordert, dass die für die Bearbeitung geeignete Form bundeseinheitlich geregelt sein muss. Momentan gibt es für jedes am elektronischen Rechtsverkehr beteiligte Gericht eine eigene Rechtsverordnung, was für Rechtsanwälte unzumutbar ist. Schließlich fordert die BRAK, dass alle Gerichte in Bund und Ländern für elektronische Eingänge geöffnet werden. In diesen Zusammenhang weist sie auf die Erfahrungen im Land Hessen hin, das sämtliche Gerichte für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen hat (Weitere Informationen dazu finden Sie hier.).