Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 17/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht geäußert. Sie befürwortet dort u.a. ausdrücklich, dass die Schlichtungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern gestärkt werden soll, spricht sich jedoch gegen eine undifferenzierte zwangsgeldbewehrte Verpflichtung eines Anwalts zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren aus. Bereits am 18.02.2008 hatte sich die Hauptversammlung der BRAK einstimmig für die Einrichtung eines zentralen Ombudsmanns ausgesprochen. Deshalb wird angeregt, die bereits dem BMJ vorgeschlagene Einführung eines Ombudsmanns noch in diesem Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und „eine Stelle zur Vermittlung oder Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern einzurichten und hierfür eine Verfahrensordnung zu verabschieden“ (§ 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

Durch den Gesetzesentwurf des BMJ soll die aktuelle Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – BT-Drs. 16/6308) ergänzt werden. Bislang verweist die BRAO für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbes. über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihre Rücknahme oder ihren Widerruf, auf das FGG. Künftig sollen für diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des neuen, an die Stelle des FGG tretenden FamFG gelten, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die VwGO. Ergänzend soll die BRAO um obsolete Normen bereinigt und in BRAO, EuRAG und BNotO ausstehende Anpassungen an das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.03.2007 (BGBl. I 2007, S. 358ff.) vorgenommen werden. Lesen Sie auch die Zusammenfassung der BRAK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht .