[BRAK] Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe (BT-Drs. 16/8695) vorgelegt. Das Fahrverbot auf Zeit soll nach der vorgeschlagenen Neuregelung neben der Geld- oder Freiheitsstrafe in das StGB aufgenommen werden. In Fällen, in denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Verurteilten für eine Geldstrafe nicht geeignet seien, die mit ihr verfolgten Zwecke zu erfüllen und eine Freiheitsstrafe nach Lage des Falles unangemessen hart erscheine, könne das Fahrverbot als selbstständige Hauptstrafe greifen