[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20.12.2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs. 820/07) beschlossen (BR-Drs. 820/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat den Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Rechtsausschusses (BR-Drs. 820/1/07). Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig. Eine gute Zusammenfassung zu dem Gesetzesvorhaben finden Sie in den Erläuterung zum TOP 19. Durch die Neuregelung soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden und zugleich das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden.