[BRAK] Die BRAK wendet sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2007 gegen die Änderung des Kostenfestsetzungsverfahrens und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG – wie sie ein Gesetzesvorschlag des Landes Baden-Württemberg vorsieht. Die BRAK begründet dies damit, dass die Belastung des Kostenfestsetzungsverfahrens mit Gerichtskosten und die Voraussetzung, dass vor Festsetzung durch das Gericht die Kosten außergerichtlich von der Partei angefordert werden, zu einer finanziellen Mehrbelastung der obsiegenden Partei, zu einem beachtlichen Mehraufwand für die Gerichte und die Anwaltschaft sowie zu einer Verzögerung der Titulierung des Kostenerstattungsanspruches führen.