Reform des Kontopfändungsschutzes

BRAK LogoDas Bundeskabinett hat am 05.09.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Durch die Neuregelung soll ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt werden, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz i. H. v. 985,15 € monatlich erhält. Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Einkünften dieses Guthaben stammt, so dass auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben erhalten. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 05.09.2007. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 6/2007 bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen. Weitere Informationen des BMJ zu diesem Thema finden Sie hier.