[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Durch diesen Entwurf sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04 – vgl. BVerfG-Pressemitteilung- Nr. 43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber aufgefordert, Rechtswegregelungen für den Jugendstrafvollzug zu schaffen, die der besonderen Situation Jugendstrafgefangener gerecht werden. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 08.08.2007.