Evaluation der Reform der Juristenausbildung

Im Jahr 2003 ist die letzte umfassende Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten. Im Studium und im Vorbereitungsdienst wurden neue Akzente und Schwerpunkte gesetzt. So haben die auf die Rechtsberatung ausgerichteten Bestandteile der Ausbildung größeres Gewicht bekommen; Schlüsselqualifkationen – z.B. Verhandlungsmanagement und Kommunikationsfähigkeit – werden nun vermittelt und die internationale Kompetenzen deutscher Juristen verstärkt.

Die Justizministerkonferenz ist sehr daran interessiert, die Auswirkungen dieser Reform zu evaluieren. Dazu werden im Rahmen einer breit angelegten Befragung auch die Arbeitgeber, die Juristen einstellen, gebeten, die über den Internet-Link www.justiz.nrw.de unmittelbar zugänglichen Fragen zu beantworten. Die Befragung wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Die Antworten tragen dazu bei, die kontinuierlichen Bemühungen um eine Verbesserung der juristischen Ausbildung zu unterstützen. Selbstverständlich bleiben die Antworten anonym.