Telekommunikationsüberwachung

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BT-Drs. 16/5846) vorgelegt. Dadurch soll den Vorgaben aus dem BVerfG-Urteil v. 27.07.2007 (1 BvR 668/04) nachgekommen werden und verdeckte Ermittlungsmaßnahmen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Vorgesehen, ist u.a., dass – auch ohne Wissen der Betroffenen – die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Dabei wird klargestellt, dass u.a. Rechtsanwälte als Verteidiger eines Beschuldigten vom Abhören ausgenommen sind. Rechtsanwälte, die nicht als Strafverteidiger tätig werden, sondern ihre Mandanten z.B. in Familiensachen vertreten, sind hingegen nicht ausgenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung (BT-Drs. 16/3827) u.a. die Wahrung der Rechte der Berufsgeheimnisträger. Danach soll eine Regelung zum umfassenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträger und Betroffenem geschaffen werden. Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 16/1421), die „Reform der Telekommunikation zügig um(zu)setzen“. Sie fordert insbesondere, die Vorgaben des BVerfG aus dem Urteil v. 03.03.2004 (1 BvR 2378/98), welches zum Teil auch Auswirkungen auf die Telekommunikationsüberwachung habe, umzusetzen. Die Bundesregierung solle Ausnahmetatbestände zum Schutz der grundrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern schaffen.