[BRAK] Die Bundesregierung hat zum Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – § 98a (BT-Drs. 16/5724) Stellung genommen (Anlage 2 in BT-Drs. 16/5724). Sie lehnt darin die vorgeschlagene Neuregelung ab, da sie der Ansicht ist, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei, gerichtliche Entscheidungen zu vollstrecken. Am 11.05.2007 hatte zuvor der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzierherwesens (BR-Drs. 150/07 (Beschluss)) sowie den damit zusammenhängenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 149/07 (Beschluss) (neu)) verabschiedet. Lesen Sie auch die Pressemeldung des Bundestages v. 26.06.2007.