[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BR-Drs. 353/07) beschlossen (BR-Drs. 353/07 (Beschluss)). Eine Zusammenfassung hierzu ist in den Erläuterungen zu TOP 24 enthalten. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen). Der Regierungsentwurf sieht nun vor, dass bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden kann.