[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I, S. 370ff.) tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft. Durch die Neuregelung wird das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen an die Zivilgerichte verwiesen. Zudem soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2007.