Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

BRAK Logo[BRAK] In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 23/2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Streitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/5335) wird der Vorschlag, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen, begrüßt. Durch den Entwurf soll die Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren ausgedehnt werden. Die BRAK hat jedoch in Bezug auf die praktische Umsetzung und die Gestaltung der Rechtsfolgen der geplanten Regelung Bedenken.