[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze ist im BGBl. I, S. 370 ff. verkündet worden ist. Artikel 3, der die Änderungen des GVG (Verfahren in Wohnungseigentumssachen richten sich künftig nach den Vorschriften der ZPO), des GKG (Streitwertbegrenzung in § 49a Abs. 1 GKG) und des RVG (Bezahlung nur eines Rechtsanwalts, wenn ein Wohnungseigentümer gegen mehrere andere Wohnungseigentümer klagt) beinhaltet, ist am 31.03.2007 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2007 in Kraft. Die BRAK hatte sich mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 33/2006 zum dem Gesetzesvorhaben geäußert.