Vorauszahlungspflicht von Gerichtsgebühren in Berufungsverfahren

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/5335) vorgelegt. Diese Neuregelung ist nach Ansicht des Bundesrates notwendig, weil das Gerichtskostengesetz keine Sanktion für den Fall vorsehe, in dem Gerichtsgebühren trotz entsprechender Aufforderung nicht gezahlt würden. Die Berufungsgerichte hätten den vollen Bearbeitungsaufwand, ohne dass die Staatskassen letztlich ihre Forderungen realisieren könnten. In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 2 zu BT-Drs. 16/5335, S. 19 ff.) mahnt diese an, dass die Gesetzesänderungen tatsächlich erforderlich sein müssten. Sie kritisiert, dass eine spürbare Verbesserung der Einnahmen durch den Entwurf nicht erreicht werden könnte und insbesondere die Belange der Rechtsuchenden nicht ausreichend Beachtung fänden.