BVerfG: Verfassungsbeschwerde eines Anwalts gegen Telefonüberwachung erfolgreich

BRAK Logo[BRAK] Mit Beschluss v. 30.04.2007 – 2 BvR 2151/06 – hat das BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Anordnung der Telefonüberwachung stattgegeben, weil der Beschwerdeführer in seinem Fernmeldegeheimnis und seiner Berufsausübungsfreiheit verletzt sei. Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter von Khaled El Masri. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 55/2007 v. 16.05.2007. Die BRAK begrüßte in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 16 v. 16.05.2007 die Entscheidung, weil durch sie der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant und die herausgehobene Bedeutung der unüberwachten Berufsausübung hervorgehoben wurde.