[BRAK] Der Bundesrat beschäftigte sich am 09.03.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07). Dieser Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen werden sollen. Dadurch soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung langfristig erhalten bzw. verbessert werden. Die BRAK hatte im Rahmen des sog. BRAK-Papiers zur Großen Justizreform (BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005, S. 12f.) eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens nicht grundsätzlich abgelehnt, soweit dadurch tatsächlich eine schnellere und effektivere Zwangsvollstreckung erreicht werden kann. Der Bundesrat verwies den Entwurf an die Ausschüsse.