[BRAK] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren (BT-Drs. 16/4197) vorgelegt. Er hält eine Regelung von Urteilsabsprachen im Strafverfahren für erforderlich, um mit der notwendigen demokratischen Legitimation zentrale Fragen der konsensualen Strafverfahrenbeendigung zu entscheiden und eine gleichmäßige Verfahrenspraxis zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant ebenfalls einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verständigung im Strafverfahren gesetzlich geregelt wird.