[BRAK] Das Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten vom 21.12.2006 ist am 27.12.2006 im BGBl.2006, S. 3291 verkündet worden. Es trat am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig trat das Gesetz über die Lohnstatistik vom 03.04.1996 außer Kraft. Mit dem Verdienststatistikgesetz wird die vierteljährliche Erhebung der Arbeitsverdienste nach Wirtschaftszweig, angewandten Vergütungsvereinbarungen, Zahl der Beschäftigten des Betriebes, Zahl der Arbeitsstunden und Summe der Bruttoverdienste, untergliedert nach Verdienstbestandteilen, geregelt. Von der Erhebung sind auch Rechtsanwaltskanzleien erfasst. Es besteht Auskunftspflicht nach § 8 des Gesetzes. Allerdings wird die vierteljährliche Erhebung bei höchstens 40.500 Betrieben durchgeführt, die vierjährliche Erhebung bei höchstens 34.000 Betrieben, sodass nicht davon auszugehen ist, dass erhebliche Statistikpflichten auf Kanzleien zukommen werden.