[BRAK] In seiner Entscheidung v. 07.11.2006 (VI R 95/04) stellt der BFH klar, dass die Bewertung des geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG nur in Form der 1 %-Regelung oder des Einzelnachweises mit Fahrtenbuch möglich ist. Die zwingende Anwendung dieser Bewertungsregelung kann nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts für die private Nutzung vermieden werden, selbst wenn dieses Nutzungsentgelt angemessen ist. Lesen Sie auch die BFH-Pressemitteilung 1/07 v. 10.01.2007.