[BRAK] In der mittlerweile fünften Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss zur geplanten Urheberrechtsreform ging es am 29.11.2006 um die Übertragbarkeit von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Urheber zukünftig eine Nutzung seiner Werke auch für bisher noch nicht bekannte Medien einräumt, dafür aber eine gesonderte, angemessene Vergütung erhält. Bis zum Beginn der Verwertung in der neuen Nutzungsart soll der Urheber noch seine Meinung ändern und die eingeräumten Rechte widerrufen können. Die Meinung der Experten zu diesem Punkt ging auseinander: Während beispielsweise der Richter am BGH Professor Joachim Bornkamm, den Entwurf begrüßte, kritisierte Professor Haimo Schack den Entwurf als „nicht ausgereift“. Der Gesetzgeber müsse sich darauf beschränken, bekannte Nutzungsarten zu regulieren, so Schack. Eine gesetzliche Regelung aller zukünftigen unbekannten Nutzungsarten würde dazu führen, dass der Urheber Rechte vergibt, deren Wert und wirtschaftliche Bedeutung er bei Vertragsschluss noch nicht erkennen könne.