[BRAK] Der Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eine Stellungnahme abgegeben. Hinsichtlich des vorgesehenen Direktanspruches bei Pflichtversicherungen, der auch im Rahmen der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte erhebliche Bedeutung erlangen würde, bittet der Bundesrat darum, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens klarzustellen, dass mit der Formulierung „soweit dadurch die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Pflichtversicherung nicht gefährdet wird“ Risikobegrenzungen in der Pflichtversicherung künftig möglich bleiben. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat auch um Klarstellung, dass im Falle der Einführung eines Direktanspruchs im Bereich der Pflichtversicherung dieser Direktanspruch jedenfalls im Umfang der vertraglichen Deckungsbegrenzungen beschränkt ist.