[BRAK] Die Ausschuss ZPO/GVG der BRAK hat eine Stellungnahme zu den das Aufgebotsverfahren betreffenden Regelungen in der geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Fam-FG) abgegeben. Der Ausschuss begrüßt darin grundsätzlich die Überlegung, das Aufgebotsverfahren künftig im FamFG zu regeln. Die bisher im 9. Buch der ZPO zusammengefassten Bestimmungen über das Aufgebotsverfahren stellten in der Zivilprozessordnung einen Fremdkörper dar, heißt es in der Stellungnahme. Der Ausschuss regt aber gleichzeitig an, die Einstellung der Vorschriften über das Aufgebotsverfahren in das FamFG zum Anlass zu nehmen, die Vorschriften auch systematisch und sprachlich zu präzisieren. Es biete sich an, die Regelungen in den einzelnen Abschnitten weitestgehend gleichmäßig zu strukturieren und auch die einzelnen Formulierungen gleichmäßig zu halten. Das würde erheblich zur Übersichtlichkeit und „Nutzerfreundlichkeit“ des künftigen Gesetzes beitragen, so der Ausschuss.