[BRAK] Die in der Hauptversammlung der BRAK zusammengeschlossenen Präsidenten der regionalen Kammern haben am 23.11.2006 intensiv über Wege der künftigen Juristenausbildung beraten. Die Hauptversammlung ist dabei der Ansicht, dass die Bachelor/Master-Ausbildung als 3+2 Modell eine Möglichkeit ist, den Bologna-Prozess qualitätswahrend in den Studiengang Rechtswissenschaften zu integrieren und die Berufschancen derjenigen, die keinen reglementierten juristischen Beruf anstreben, zu verbessern. Die nachuniversitäre Ausbildung nach dem erfolgreichen Absolvieren des Masterstudiengangs soll dabei auch weiterhin zum Einheitsjuristen führen, eine Spartenausbildung wird von der Hauptversammlung abgelehnt. (siehe dazu die Pressemitteilung vom 27.11.2006)