[BRAK] Die Bundesregierung hat am 13.12.2006 ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit in Strafsachen beschlossen. Mit dem Gesetz soll mehreren bilateralen Verträgen und Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen und zur Auslieferung zugestimmt werden. Ziel dieser Verträge und Abkommen sei es, so heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums, für die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten harmonisierte vertragliche Grundlagen zu schaffen und bestehende bilaterale Verträge mit Blick auf die Herausforderungen der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu modernisieren. (Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit im Strafrecht, Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums)