[BRAK] Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten im Bundestag eingebracht. Darin geht es darum, vom bisherigen Territorialprinzip abzurücken und einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz auch dann zu gewähren, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde. Außerdem sollen künftig auch ausländische Opfer einer Straftat entschädigt werden, wenn sie sich vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, als die Straftat passierte und sie mit dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen beziehungsweise deutschen Staatsangehörigen bis zum dritten Grad verwandt sind (direkte oder Seitenlinie). Darüber hinaus sollen im Opferentschädigungsgesetz Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden.