Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

BRAK Logo[BRAK] Ende August 2006 ist auf Initiative der BRAK ein offener Brief an die Ministerpräsidenten der Länder gesandt worden, in dem sich die Mitgliedsorganisationen des BFB und der BFB gemeinsam gegen die Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) wenden, nach der ab 01.01.2007 Rundfunkgebühren für internetfähige PCs anfallen sollen (Anschreiben der BFB-Mitgliedsorganisationen). Aufgrund der heftigen Kritik soll nun nach einem Kompromissvorschlag für die Gesamtheit der PC mit Internetzugang in einem Büro nur ein Beitrag i.H.v. 5,52 € erhoben werden, statt des nach dem RGebStV vorgesehen Beitrages von 17,03 €. Lesen Sie hierzu auch die BFB-Pressemitteilung v. 14.09.2006.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 16/2793), dass der Bundestag die von den Ländern geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone ablehnen soll. Ferner soll die Übergangsregelung in § 11 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV), durch die internetfähige PCs bis zum 31.12.2006 von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen sind, bis Ende 2008 verlängert werden. Zudem soll eine unbürokratische, zeitgemäße und gerechte Lösung für die Rundfunkgebühren geschaffen werden. Mit ihrem Antrag unterstützt die BT-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Beschluss der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, mit der sie einen Antrag der Landtagsfraktion CDU/SPD (16/980) als interfraktionellen Antrag angenommen hatte. Die zuvor in den Anträgen der Landtagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der FDP aufgeworfenen Fragen (Drs. 16/934 (neu), Drs. 16/969) sollen nach dem Landtagsbeschluss im Innen- und Rechtsausschuss unter Einbeziehung der GEZ und anderer Betroffener beraten werden.