Reform des Versicherungsvertragsrechts

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 11.10.2006 einen Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Der Regierungsentwurf soll u.a. den Verbraucherschutz stärken und einen gerechteren Interessenausgleich ermöglichen. Letzteres soll durch die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts erreicht werden, nach dem künftig nicht nur Verbraucher, sondern auch Freiberufler, innerhalb von zwei Wochen unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen Versicherungsverträge widerrufen können. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.10.2006