[BRAK] Der Bundesrat hat am 13.10.2006 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BR-Drs. 623/06) Stellung genommen (BR-Drs. 623/06 (Beschluss)). Ein gegenüber den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 623/1/06) weitergehender Antrag Bayerns (BR-Drs. 623/2/06) fand keine Mehrheit. In der Stellungnahme des Bundesrates sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen: In § 2 Abs. 1 soll das Wort „besondere“ gestrichen werden. In § 5 Abs. 1 Satz 1 sollen die Wörter „untergeordneter“ und „notwendig sind“ eingefügt werden. In § 5 Abs. 3 sollen die Wörter „oder unter Hinzuziehung“ gestrichen werden. In § 59a Abs. 4 BRAO sollen die Sätze 1 und 6 gestrichen werden. In § 9 Abs. 1 Satz 1 soll die Untersagung unqualifizierter Rechtsberatung erleichtert werden. Das Rechtsdienstleistungsregister (§ 16 Abs. 3 Satz 1) soll nicht von den Ländern, sondern vom Bundesamt für Justiz zentral und elektronisch geführt werden. Schließlich soll wieder ein Bußgeldtatbestand eingeführt werden (neuer § 20 RDG). Im Bundesratsplenarprotokoll finden Sie auch die Erklärung der Bundesjustizministerin zu den Ausschussempfehlungen (S. 326).