Fortbildungszertifikat

Wie bereits im letzten BRAK-Magazin berichtet, hat die BRAK eine Qualitätsoffensive gestartet und wird zum Ende des Jahres ein Fortbildungszertifikat vergeben. Das BRAK-Fortbildungszertifikat gibt den Anwälten nun eine Möglichkeit, aus ihren Fortbildungsbemühungen einen zusätzlichen Nutzen zu ziehen. Das Zertifikat bestätigt, dass der Anwalt die festgelegten Fortbildungsanforderungen erfüllt hat. Gleichzeitig aber kann das Zertifikat als Werbemittel gegenüber den Mandanten benutzt werden. Der Lizenzvertrag gestattet dem Inhaber des Zertifikats, die Wort-Bildmarke „Qualität durch Fortbildung“ im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit zu nutzen. Der Anwalt kann die Marke auf seinem Briefkopf, seinen Visitenkarten und bei seinem Internetauftritt verwenden. Einzig der Personenbezug muss gewährleistet sein.