Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 29.08.2006 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rats der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie beschlossen. Durch den Entwurf soll der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. So sollen in Zukunft alle pornografischen Schriften von § 184b StGB erfasst werden, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren (bisher: unter vierzehn Jahren) zum Gegenstand haben. Zudem sollen Jugendliche besser vor anderen Formen des sexuellen Missbrauchs geschützt werden. Künftig genießen auch Sechzehn- und Siebzehnjährige den Schutz vor sexuellen Handlungen, für die der Täter eine Zwangslage des Opfers ausnutzt oder dem Opfer ein Entgelt bezahlt hat. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 29.08.2006.