Neuregelungen zur Hochschulzulassung und zu Studienabschlüssen

BRAK Logo[BRAK] In der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/2393) auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Neue Regelungen zur Hochschulzulassung und zu Studienabschlüssen“ (BT-Drs. 16/2318) befasst diese sich im Rahmen der Fragen 4 und 6 auch mit dem Bologna-Prozess. Nach Ansicht der Bundesregierung stehen Bachelor- und Mastergrad nicht in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Es gebe daher keinen Regelabschluss, dies solle auch nicht vorgesehen werden. Eine fehlende Akzeptanz der Bachelor-Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt könne zudem nicht festgestellt werden. Im Übrigen teilt die Regierung mit, dass sie derzeit bei der Hochschulzulassung und bei den Hochschulabschlüssen keine neuen Regelungen plane.