GmbH-Reform

BRAK Logo [BRAK] Nach seiner Ankündigung (vgl. KammerInfo 12/2006) hat das BMJ nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgelegt. Durch den Entwurf soll u.a. das Mindeststammkapital auf 10.000 € abgesenkt werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Verwaltungssitz der GmbH ins Ausland zu verlegen. Weiterhin soll das Verbot, bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, aufgehoben werden. Gleiches gilt für das Verbot, mehrere Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen. Die Verpflichtung zur Leistung besonderer Sicherheiten wird zur Erleichterung der Gründung der Ein-Personen-GmbH aufgehoben. Die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs des Geschäftsanteils bei Vertrauen auf den mehrjährig unbeanstandet gebliebenen Stand der Gesellschafterliste wird geschaffen. Die Schadensersatzpflicht der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft wird auf Geschäftsführer erweitert, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen. Schließlich soll das Eigenkapitalersatzrecht grundlegend dereguliert werden.