[BRAK] Mit Urteil v. 31.05.2006 (BVerfG, 2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) hat das BVerfG entschieden, dass für den Jugendstrafvollzug die verfassungsrechtlich erforderlichen, auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnittenen gesetzlichen Grundlagen fehlen. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2007 – bis die erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten – sollen jedoch eingreifende Maßnahmen im Jugendstrafvollzug hingenommen werden müssen, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzuges unerlässlich sind. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 43/2006 v. 31.05.2006. Das BMJ hat daraufhin am 07.06.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges (GJVollz) vorgelegt. Eine Zusammenfassung finden Sie in der BMJ-Pressemitteilung v. 07.06.2006.