Das Warten hat ein Ende: Am 28.11.2016 hat die Bundesrechtsanwaltskammer „den Schalter umgelegt“ und das besondere elektronische Anwaltspostfach gestartet. Die beA-Webanwendung ist seither unter der URL https://bea-brak.de zu erreichen.
Jeder Rechtsanwalt kann nunmehr die Erstregistrierung vornehmen, sofern er über eine beA-Karte (Basis oder Signatur) und ein geeignetes Kartenlesegerät verfügt. Diese können auch weiterhin über die Internetseite https://bea.bnotk.de/ der Bundesnotarkammer bestellt werden. Eine Beschreibung zur Erstregistrierung finden Sie hier sowie unter http://bea.brak.de/wie-funktioniert-bea/zugang/alles-zur-erstregistrierung.
Die Freischaltung wurde möglich, nachdem der Anwaltsgerichtshof Berlin am 25.11.2016 seine beiden einstweiligen Anordnungen vom 06.06.2016, durch die der Start des beA-Systems fast ein halbes Jahr lang blockiert worden war, aufgehoben hatte. Der AGH hat sich dabei auf die am 28.09.2016 in Kraft getretene Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer gestützt, die in § 21 Abs. 1 RAVPV die empfangsbereite Einrichtung des beA durch die BRAK vorsieht, und diese als ausreichende Rechtsgrundlage anerkannt.
Am 21.11.2016 tagte in Berlin zum dritten Mal die 6. Satzungsversammlung.
Auf der Tagesordnung standen u.a. Änderungen in der Fachanwaltsordnung, namentlich beim Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 5 Abs. 1 g) Nr. 3. a) FAO) und beim Fachanwalt für Vergaberecht (§ 14o FAO), die einstimmig beschlossen wurden. Eine Klarstellung zu § 15 FAO oder dessen Änderung im Hinblick auf die Anerkennung interdisziplinärer Veranstaltungen und der Vorbereitungszeit bei dozierender Tätigkeit blieb allerdings aus, so dass auch zukünftig mit unterschiedlicher Handhabung durch die Regionalkammern zu rechnen ist.
Die Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht (§ 43a Abs. 6 BRAO) durch einen neuen § 4a BORA wurde zwar weiterhin für erforderlich gehalten, insbesondere zur Abwehr europarechtlicher Einflüsse auf das anwaltliche Rechtsberatungsmonopol; die Abstimmung brachte aber nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit, weil viele Mitglieder der Satzungsversammlung die inhaltliche Ausgestaltung der vorgeschlagenen Neuregelung ablehnten. Der Ausschuss 5 wird sich deshalb erneut hiermit befassen und auf der vierten Sitzung der Satzungsversammlung ein geändertes Konzept vorlegen.
Mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde dagegen die Ergänzung von § 14 BORA, der zukünftig auch bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt die unverzügliche Rückgabe des Empfangsbekenntnisses vorschreibt. Die Neuregelung kann jedoch erst in Kraft treten, wenn durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in § 59b Abs. 2 Nr. 8 BRAO eine Satzungsermächtigung geschaffen wurde. Dies dürfte erst 2017 der Fall sein.
Die 4. Sitzung der 6. Satzungsversammlung wird voraussichtlich am 19.05.2017 stattfinden.
In beigefügtem Bericht von November 2016 informiert die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) über die Sitzung ihres Verwaltungsrates am 24.10.2016. Behandelt wurden im Wesentlichen folgende Tagesordnungspunkte:
Im Newsletter von November 2015 wurde bereits auf die neue Vorschrft des § 945a ZPO hingewiesen, die zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Dementsprechend hat die Landesjustizverwaltung Hessen für alle Bundesländer ein zentrales, elektronisches Register für Schutzschriften (vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung) eingerichtet.
Es wird nochmals daran erinnert, dass Rechtsanwälte durch die neue Regelung in § 49c BRAO ab 01.01.2017 verpflichtet sind, ihre Schutzschriften ausschließlich beim Schutzschriftenregister einzureichen (hierbei wird eine Gebühr von 83,00 € fällig). Bis dorthin kann die Einreichung weiterhin in bisheriger Form, also nicht zwingend beim Schutzschriftenregister, erfolgen.
Vor wenigen Tagen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie wird ab 01.01.2017 gültig sein und die aktuelle Fassung vom 01.01.2016 ersetzen. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr wird sich von 335,00 € auf 342,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 384,00 € auf 393,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 450,00 € auf 460,00 € erhöhen. Dementsprechend steigen auch die Tabellensätze der höhreren Einkommensgruppen.
Zudem hat der Gesetzgeber für den Jahresbeginn eine Anhebung des staatlichen Kindergeldes angekündigt. Eine Entscheidung hierüber ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle und die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen, veröffentlicht.
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI), mit dem eine Kooperationsvereinbarung der Rechtsanwaltskammer Bamberg besteht, hat sein Angebot im eLearning Center erneut erweitert. Aktuell stehen 39 Online-Kurse für das Selbststudium aus 18 verschiedenen Fachgebieten der Fachanwaltsordnung zur Verfügung.
Die praxisorientierten Online-Kurse mit der zugehörigen Lernerfolgskontrolle eröffnen insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälten die Möglichkeit, einen Teil ihrer Pflichtfortbildung im Selbststudium gemäß § 15 Abs. 4 FAO zu absolvieren. Eine Übersicht und ausführliche Informationen zu Inhalten und Aufbau der Kurse finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de/elearning.
Am Donnerstag, 26.01.2017, findet in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12, von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr der dritte Bayerische Mediationstag statt. Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt.
Die Tagung möchte Impulse geben an die Angehörigen aller Rechtsberufe, an Unternehmer, Freiberufler, Vertreter der Bau-, Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie an Mediatoren, Schlichter und Sachverständige, wie der Umgang mit einer konkreten Streitsituation erleichtert und eine einvernehmliche Konflktlösung erzielt werden kann.
Nähere Einzelheiten, auch zum Programmablauf, können Sie dem beiliegenden Flyer und der Internetseite www.bayerischermediationstag.de entnehmen. Ihre Anmeldungen richten Sie bitte bis 07.01.2017 an die Rechtsanwaltskammer München, per Telefax (089/532944-940) oder E-Mail (mediationstag@rak-muenchen.de oder seminare@rak-muenchen.de).
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2017 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):
Montag, 06.03.2017 (1. Prüfungstag)
Dienstag, 07.03.2017 (2. Prüfungstag)
Mittwoch, 08.03.2017 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2016.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Mittwoch, 10.05.2017
Donnerstag, 11.05.2017
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Montag, 22.05.2017
Dienstag, 23.05.2017
Mittwoch, 24.05.2017
Anmeldeschluss ist Samstag, 31.12.2016 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Vom 19.03. bis 26.03.2017 findet im schwedischen Åre der 44. Internationale Skirechtskongress statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung können Sie den Internetseiten von Skilex Deutschland und Skistar(in englischer Sprache) entnehmen.
Darüber hinaus steht Rechtsanwältin Barbara C. Weber, die Vorsitzende des Skilex Deutschland e.V., für Auskünfte zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten lauten: Lorenzstraße 7, 95028 Hof, Tel.: 09281/2018, Fax: 09281/2019, Email: bcw@kabelmail.de.
Nachdem das beA-System auch am 29.09.2016 nicht in Betrieb genommen werden konnte – auf den Beitrag im Newsletter von September 2016 wird verwiesen – und sich die Freischaltung noch für unbestimmte Zeit verzögern wird, hat die Bundesrechtsanwaltskammer neue Informationen veröffentlicht. Die entsprechenden Aufsätze, die auch in der neuesten Ausgabe des BRAK-Magazins abgedruckt sind, können Sie unter folgenden Stichworten abrufen:
Sobald der AGH Berlin die einstweiligen Anordnungen vom 06.06.2016, die dem beA entgegenstehen, aufgehoben hat, wird die Inbetriebnahme erfolgen und die beA-Webanwendung unter der URL https://bea-brak.de zu erreichen sein.
Die BRAK hat bereits am 27.09.2016 die notwendigen Anträge gestellt. In einem der AGH-Verfahren wurde die den Antragstellern gewährte Stellungnahmefrist jetzt letztmalig bis 02.11.2016 verlängert.
Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat die Vertragslaufzeit bereits ausgelieferter Karten für das besondere elektronische Anwaltspostfach um den Zeitraum, um den sich der beA-Start verzögert, verlängert. Damit entstehen für beA-Karten Basis, beA-Karten Mitarbeiter und beA-Softwarezertifikate, die noch nicht genutzt werden können, keine Mehrkosten. Dies gilt allerdings nicht für beA-Karten Signatur, weil diese schon jetzt zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen verwendet werden können.
Der Vorstand hat zwar die Durchführung des KammerIdent-Verfahrens beschlossen, allerdings nur für neu zuzulassende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zudem ist der genaue Zeitpunkt, ab dem dieses Verfahren zur Verfügung steht, noch offen. Bitte verfolgen Sie diesbezüglich die Beiträge im Newsletter und im Mitteilungsblatt, auch wegen des Ablaufs der Identifizierung.
Alle bereits zugelassenen Kolleginnen und Kollegen, die ihre beA-Karte Basis mit einer Signaturfunktion nachladen, also zur beA-Karte Signatur aufwerten wollen, müssen sich wegen der Identifizierung nach dem Signaturgesetz auch weiterhin an einen Notar wenden und das NotarIdent-Verfahren in Anspruch nehmen. Sollte auch für diese Mitglieder das KammerIdent-Verfahren angeboten werden, wird unverzüglich eine Mitteilung erfolgen.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2016 noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten, diese bis 31.12.2016 vollständig an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (Kopien genügen). Bitte beachten Sie hierbei, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.
Am 19.09.2016 hat der bayerische Ministerrat eine Änderung der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten zum 01.11.2016 wird der Scheckzahlungsverkehr in der bayerischen Justiz auf die Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche Bestimmungen Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen.
In Eilfällen sind nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch Barzahlungen zulässig. Im Übrigen besteht (wie schon bislang) die Möglichkeit der Überweisung an die Landesjustizkasse Bamberg (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZahlVJuFin) sowie der Einziehung der Kosten im Lastschriftverfahren (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin). Bei solchen Zahlungen durch Rechtsanwälte können die Justizbehörden gemäß § 3 Abs. 1 ZahlVJuFin sofort – also unabhängig vom Nachweis des Zahlungseingangs – tätig werden, sodass etwa eine Klage des Rechtsanwalts sofort zugestellt werden kann.
Die „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“ ruft auch in diesem Jahr zu Spenden zugunsten von bedürftigen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie für deren Familien und Hinterbliebene auf. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.
Durch die Erbschaftsteuerreform kommen auf Rechtsanwälte mit steuerrechtlichen Mandaten eine Vielzahl von Fragen und hoher Erklärungsbedarf zu. Der Deubner Verlag stellt daher kostenfrei zwei hilfreiche Arbeitsmittel zum Download zur Verfügung: Die „Synopse ErbStG“ und den Spezialreport „Erbschaftsteuerreform 2016“.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.
Gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverlag wurden drei neue, kostenlose eBroschüren für Rechtsanwälte entwickelt, die nachfolgend zum Download zur Verfügung stehen.
Am 31.08.2016 wurde die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21.08.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trifft Regelungen über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren und ergeht auf der Grundlage des Mediationsgesetzes vom 26.07.2012, das zwischen einfachen und zertifizierten Mediatoren unterscheidet.
Die Verordnung wird am 01.09.2017 in Kraft treten. Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator erfordert dann die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang im Umfang von 120 Präsenzstunden und einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation.
Am 24.03. und 25.03.2017 finden im Leipziger KUBUS die 14. Mitteldeutschen Medizinrechtstage statt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Am 02.12. und 03.12.2016 findet in Bad Kissingen die größte Fortbildungsveranstaltung für Rechtsfachwirte und Kanzleimitarbeiter, der Deutsche Rechtsfachwirttag, statt. Zahlreiche Referenten werden aktuelle Fragestellungen beleuchten, die Teilnehmer können ihr Seminarprogramm nach individuellen Bedürfnissen selbst zusammen stellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist auf den Relaunch der Homepage www.recht-clever.info hin. Mit dieser Internetseite soll das Image des Ausbildungsberufs der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verbessert werden. Langfristiges Ziel ist es, die Anzahl der Bewerbungen und in der Folge die Anzahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen.
Um die Vielfalt der späteren beruflichen Perspektiven authentisch aufzuzeigen, sieht das Konzept vor, anhand von insgesamt fünf „Testimonials“ konkrete Beispiele erfolgreicher Karrieren darzustellen. Darüber hinaus kann das Logo der Kampagne auf der Kanzleihomepage als „Werbeslogan“ integriert werden.
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führt die Bundesrechtsanwaltskammer das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, das von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Im November 2015 sowie im April und Oktober 2016 fanden bereits die ersten Seminare im Rahmen dieses Austausches mit deutschen und chinesischen Rechtsanwälten in Berlin, Peking und München statt.
Die Ausschreibung für die Folgeveranstaltung vom 12.12. bis 17.12.2016 in China (Provinz Yunnan) ist beigefügt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Ting-Winarto (Tel.: 030/28493939, E-Mail: ting-winarto@brak.de), die zuständige Kollegin in der Geschäftsführung der BRAK.
Am Sonntag, 29.01.2017, organisiert das Mémorial de Caen in Frankreich zum 28. Mal den Internationalen Plädoyer-Wettbewerb „International human rights competition for lawyers“. Er bietet die einzigartige Möglichkeit, einen Verstoß gegen die Menschenrechte zu thematisieren.
Teilnehmen können Rechtsanwälte unabhängig von Nationalität, Sprache und Alter. Anfang Dezember wählt eine Jury 10 Teilnehmer für die Endrunde aus, die vor Publikum und einer Jury von Persönlichkeiten aus Justiz und Presse plädieren werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.