Die Bundesnotarkammer hat mitgeteilt, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 erhalten bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird.
Näheres entnehmen Sie bitte dem
- Sondernewsletter der BRAK 15/2022 vom 02.12.2022 und den
- Informationen der Zertifizierungsstelle zur Nutzbarkeit der beA-Karte bisheriger Generation,
die auch auf den Internetseite der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch veröffentlicht sind.
Bitte beachten Sie, dass qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) mit Karten der ersten Generation nur noch bis 31.12.2022 erzeugt werden können. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, werden deshalb auf den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle oder andere Wege zum Anbringen einer qeS verwiesen. Bitte lesen Sie hierzu – und zur Nutzung des sog. sicheren Übermittlungsweges – auch den
- beA-Newsletter der BRAK 11/2022 vom 22.12.2022 und das
- Schreiben der BRAK vom 22.12.2022 (BRAK-Nr. 439/2022)
Ungeachtet der Verlängerung sollten alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre neuen beA-Karten unverzüglich in ihrem Postfach hinterlegen, sofern noch nicht geschehen. Nur dadurch kann ausgeschlossen werden, dass nach Ablauf der Gültigkeit wieder massenweise Rücksetzungen von Postfächern notwendig werden und dadurch den beA-Support belasten.
Die Bundesnotarkammer hat den Support der Zertifizierungsstelle sowie die Prüfung der Zertifizierungsanträge mittlerweile personell verstärkt, sodass mit einer beschleunigten Bearbeitung zu rechnen ist. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dennoch angeboten, sich in problematischen Fällen dorthin zu wenden, damit Anliegen von Kolleginnen und Kollegen, die eilbedürftig sind, beschleunigt bearbeitet werden können.