Einführung der elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen am OLG Bamberg zum 05.12.2022

BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

BeA – Unterstützung beim Kartentausch und bei Beantragung der Fernsignatur

Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

BRAO-Tool für Berufsausübungsgesellschaften

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Veranstaltungen des RENO Franken e.V. – RVG-Seminar und Weihnachtsmarktbesuch

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Freie Berufe – gemeinsames Projekt gegen Ausbildungsabbruch

Resolution des Verbandes Freier Berufe zum Fremdbesitzverbot

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022

Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe zur Fachkräftesicherung

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Jahresbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union 2021

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Einführung der elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen am OLG Bamberg zum 05.12.2022

Das Oberlandesgericht Bamberg weist darauf hin, dass ab 05.12.2022 alle neu eingehenden Verfahren in Zivil- und Familiensachen elektronisch geführt werden. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur insoweit als für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

Dies bedeutet, dass alle an den Landgerichten elektronisch geführten Zivilverfahren und alle an den Amtsgerichten elektronisch geführten Familienverfahren auch durch das Oberlandesgericht elektronisch geführt werden. Die bei den Land- und Amtsgerichten geführten Papierakten werden auch am Oberlandesgericht Bamberg weiterhin in Papier geführt. Zur Unterscheidung der Eingänge und Verfahren wird dem Aktenzeichen des elektronisch geführten Verfahrens des OLG ein „e“ angestellt, z. B. 1 U 123/22 e. Das OLG bittet als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in ihren Schriftsätzen das vollständige Aktenzeichen anzugeben.

Bei der Benennung anwaltlicher Schriftsätze, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingereicht werden, geben wir folgende Informationen des Oberlandesgerichts weiter:

Die Dokumentenbezeichnung durch die Gerichte wird in einer bayernweiten Leitlinie zur elektronischen Akte geregelt. Damit wird u. a. das Ziel verfolgt, dass Akten innerhalb eines Gerichts (und auch durch weitere Gerichte nach einer etwaigen Abgabe oder Verweisung) einheitlich bezeichnet sind und hierdurch das Weiterarbeiten mit einer Akte, die durch andere Personen angelegt wurde, erheblich erleichtert wird. Wenn Schriftsätze oder sonstige Dokumente bei den Gerichten eingehen, die nicht entsprechend der Leitlinie benannt sind, werden diese zum Zweck der weiteren Bearbeitung bei den Gerichten entsprechend umbenannt. Diese Umbenennung wird aber nur innerhalb des Gerichts relevant. Sobald die Dokumente außerhalb des Gerichts, insbesondere an Rechtsanwälte, verschickt werden, bleibt die ursprünglich vom Einreicher gewählte Bezeichnung erhalten.

Einen Auszug aus den Leitlinien zur elektronischen Akte für Zivil- und Familienverfahren finden Sie nachstehend.

Auszug aus Leitline eAkte Bayern

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BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich aufgrund der Vielzahl von Hinweisen, Nachfragen und Beschwerden – auch zum beA-
Kartentausch – mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und folgende Informationen übermittelt:

Bis 10.11.2022 wurden alle rund 183.000 beA-Austauschkarten produziert und an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt. Allerdings konnten aufgrund fehlender Bestätigungen für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe verschickt werden. Um bis zum Jahresende auch die weiteren Schritte erfolgreich durchführen zu können, sind insbesondere die im beigefügten

Schreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 23.11.2022

beschrieben Schritte zu beachten.

Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Link ist in der beigefügten Information enthalten. Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer hat deshalb an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Bestätigungslinks versandt.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn ein aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder eine neue Karte verwendet wird. Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.

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BeA – Unterstützung beim Kartentausch und bei Beantragung der Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet alle Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützung beim Kartentausch sowie bei Beantragung der Fernsignatur benötigen, sich bei Fragen zur beA-Karte und PIN über das Kontaktformular an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu wenden. Es ermöglicht die strukturierte Erfassung des Anliegens und damit eine raschere Bearbeitung und ist über folgenden Link direkt erreichbar: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch#c5933.

Die BRAK steht in laufenden Gesprächen mit der Zertifizierungsstelle, um die Ticketbearbeitung zu verbessern. Weitere Informationen hierzu folgen gesondert.

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Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) informieren mit

Schreiben vom 22.11.2022

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Integration des Fernsignaturverfahren der Bundesnotarkammer in die Kanzleisoftware-Produkte und schlagen als Alternative den sicheren Übermittlungsweg bzw. die kartengebundene Signatur mit Signaturkarten anderer Hersteller vor.

Erfreulich ist, dass die meisten Kanzleisoftware-Hersteller eine Einbindung des Fernsignaturservices bereits jetzt oder zum Ende des Jahres 2022 vorsehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer auch über den Jahreswechsel hinaus in der Lage sein werden, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 05/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK Berlin: Qualifizierte elektronische Signatur als Fernsignatur – Erläuterungen zur Nutzung des Fernsignaturservices in der beAWebanwendung

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://www.brak.de/newsroom/newsletter/bea-newsletter/.

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BRAO-Tool für Berufsausübungsgesellschaften

Der Legal Tech Verband Deutschland e.V. hat ein kostenfreies BRAO-Tool für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Informationen zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften entwickelt, das unter https://www.legaltechverband.de/aktivitaeten/brao-tool/ abgerufen werden kann. Es ermittelt anhand weniger Fragen innerhalb von Minuten, ob nach der BRAO-Reform zum 01.08.2022 Handlungsbedarf besteht.

Bitte beachten Sie, dass dieses Tool kein Angebot und keine Beratung der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist und wir deshalb auch keine Haftung dafür übernehmen können. Es kann auch nicht die Beratung durch die Kammer ersetzen. Bei Fragen, insbesondere zu konkreten Vorhaben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand November 2022 neue Musterentwürfe für eine Kanzlei-Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Beide Muster finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgung (§ 6 Abs. 1 SGB VI) ab 01.01.2023 nur noch digital gestellt werden können. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Hintergrund für die Umstellung ist das Bestreben des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig zu digitalisieren und dadurch spürbar zu beschleunigen.

Die berufsständischen Versorgungswerke – so auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) – stellen jedem abhängig beschäftigten Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website bzw. in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Dort ist gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erthält man wie bisher in schriftlicher Form. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert das berufsständische Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber selbst über den Bescheid zum Befreiungsantrag zu unterrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 21.04.2023, als Präsenzveranstaltung im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung wird eine Fortbildungsveranstaltung angeboten, die sich schwerpunktmäßig mit dem anwaltlichen Berufs- und Kostenrecht befasst. Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann aus Bremen, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 

Veranstaltungen des RENO Franken e.V. – RVG-Seminar und Weihnachtsmarktbesuch

Am Samstag, 04.02.2023, bietet der RENO Franken e.V. eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 20.01.2023.

Seminar RVG Praxisprobleme am 04.02.2023

Am Freitag, 02.12.2022, organsisiert der RENO Franken e.V. sein traditionelles Treffen auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch. Treffpunkt um 17:30 Uhr ist der Gabelmann am Grünen Markt (Fußgängerzone). Näheres finden Sie im

Einladungsschreiben Weihnachtsmarkt.

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.

Nach § 17 Abs. 2 BBiG beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 begonnen wird, 585,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 690,00 € bzw. 790,00 € an. Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2023 sehen wie folgt aus:

  • im 1. Ausbildungsjahr 620,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 732,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 837,00 €

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Freie Berufe – gemeinsames Projekt gegen Ausbildungsabbruch

Mit dem „Projekt zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) soll verhindert werden, dass künftige Fachkräfte ihre Berufsausbildung abbrechen. Das Mentoringprogramm sieht vor, dass erfahrene ehemalige Berufsträger Auszubildende unterstützen, bei denen ein Abbruch der Ausbildung im Raum steht, etwa indem sie beim Erlernen der Fachtheorie helfen oder soziale Kompetenzen fördern.

Das Projekt wird vom Senior Experten Service in enger Partnerschaft mit dem Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert. Über 7.000 Senior Experten, auch aus den Freien Berufen, engagieren sich bereits ehrenamtlich in dem Projekt.

Die Ausbildungsbegleiter werden auf Anregung der Ausbildungsberater der regionalen Kammern tätig. Die Kammern bleiben somit erste Anlaufstelle für Azubis, Arbeitgeber und Berufsschulen. Die Unterstützung durch die Senior Experten ist sowohl für die Azubis als auch für die Ausbildungspraxis oder -kanzlei kostenfrei. Sie ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der VerA-Internetseite unter https://vera.ses-bonn.de/.

Resolution des Verbandes Freier Berufe zum Fremdbesitzverbot

Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) fordert als Dachverband von 34 Organisationen gesetzliche bzw. berufsrechtliche Regelungen, um Fremdinvestoren von der Gründung und dem Betrieb von Niederlassungen der Freien Berufe auszuschließen – dazu zählen u.a. Anwaltskanzleien. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht vor Mandanteninteressen stehen, heißt es in einer Resolution, welche die Delegiertenversammlung des VFB einstimmig verabschiedet hat. Sie ist sowohl an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als auch an das Bundesjustizministerium adressiert und mit der Forderung verknüpft, für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe zu sorgen.

Die Resolution und eine Pressemitteilung des VFB stehen nachfolgend zum Download bereit.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen

Ergebnisbericht zur STAR-Umfrage 2022

vorgelegt. Neben einigen „klassischen“ wirtschaftlichen personen- und kanzleibezogenen Daten zur wirtschaftlichen Situation wurden erstmals detaillierte Daten zum nicht-juristischen Personal in Rechtsanwaltskanzleien erhoben (siehe unter 3, S. 67 ff.), insbesondere auch zu unbesetzten Stellen, erhaltene freiwillige Leistungen, Weiterbildung, Arbeitszeitgestaltung, Einsatzgebiete, Qualifikationen und der Entwicklung des Personalbedarfs. Zudem wurde insgesamt nach der Nutzung und den Einsatzbereichen von Legal Tech gefragt (siehe unter 4, S. 166 ff).

Weitere Informationen können Sie dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 10.11.2022

sowie der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2022/ entnehmen.

 

Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe zur Fachkräftesicherung

Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) vom 26.08. bis 14.09.2022 eine repräsentative Umfrage unter 3.500 Freiberuflerinnen und Freiberuflern zur Fachkräftesicherung durchgeführt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des BFB vom 03.11.2022

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet, bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt.

Die Beantwortung der Fragen dauert rund 25 bis 30 Minuten; die Umfrage ist bis 31.01.2023 geöffnet. Zur Teilnahme gelangen Sie über diesen Link. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail beim BZSt unter gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de.

Jahresbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union 2021

Der Jahresbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union 2021 ist online. Er steht nachfolgend zum Download bereit.

Jahresbericht 2021

Der Jahresbericht bietet eine Zusammenschau der Tätigkeit des Gerichtshofs und des Gerichts im vergangenen Jahr in justizieller, institutioneller und administrativer Hinsicht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die für die europäischen Bürger wichtigsten Urteile gelegt, aber auch auf die Maßnahmen, die das Unionsorgan 2021 getroffen hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen und die Kontinuität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz sicherzustellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Gerichtshofs unter www.curia.europa.eu.