Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag

Zur Erinnerung: Große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2022

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Zur Erinnerung: Europäischer Tag der Justiz am 28.09. und 29.09.2022 in Nürnberg

Forschungsprojekt „Attraktivität von Schiedsgerichten“ an der Hochschule Hof

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2022 zum Thema „nicht-juristisches Personal“

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Neuer Telefonansagedienst der Kammergeschäftsstelle

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag

Nach der Corona-bedingten Absage in den Jahren 2020 und 2021 wird das Tschechisch-Slowakisch-Deutsche Anwaltsforum im Jahr 2022 wieder stattfinden. Veranstaltungsort am 02.09. und 03.09.2022 ist die tschechische Hauptstadt Prag (Lindner Hotel Prague Castle, Strahovská 128/20, CZ11800 Praha 1 Strahov https://www.lindner.de/cs/prahahotelpraguecastle/prijezd.html); Thema ist das Wellbeing der Rechtsanwälte“.

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachstehende

Anmeldeformular,

dem Sie auch näherer Informationen entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist bis 10.08.2022 verlängert wurde.

Im Übrigen wird auf die Veröffentlichungen auf der Kammerhomepage sowie im Newsletter “RAK-InFORMail” verwiesen.

Zur Erinnerung: Große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Auf das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021, das am 01.08.2022 in Kraft treten wird, haben wir im Newsletter von Juni 2022 bereits hingewiesen.

Detaillierte Informationen zur künftigen Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften (§ 59f BRAO n.F.) finden Sie jetzt auch auf der Internetseite der RAK Bamberg. Dort stehen auch alle einschlägigen Formulare zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass am 01.08.2022 schon bestehende Berufsausübungsgesellschaften, die erstmals zulassungspflichtig werden, bis 01.11.2022 einen Zulassungsantrag bei der Kammer einreichen müssen.

Einen Aufsatz zur Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwalt Christian Dahns (BRAK, Berlin) finden Sie im BRAK-Magazin von Juni 2022.

BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist hinsichtlich der Einrichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer für Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) auf Folgendes hin:

1. Die Postfächer derjenigen Gesellschaften, die am 01.08.2022 bereits zugelassen sind (insb. GmbHs), werden ab 01.09.2022 angelegt. Ab diesem Zeitpunkt kann die Erstregistrierung mit beA-Karte und PIN vorgenommen werden; gleichzeitig sind die Postfächer adressierbar. Die zur Bestellung der beA-Karte notwendige SAFE-ID kann voraussichtlich ab der zweiten Augustwoche bei der RAK Bamberg abgefragt werden.

2. Diejenigen Berufsausübungsgesellschaften, deren Zulassung ab 01.08.2022 erfolgt (bspw. PartGmbBs), werden bei der Rechtsanwaltskammer als „Zulassungskandidaten“ geführt. Für sie wird eine SAFE-ID vergeben, mit der sie ihre beA-Karte bestellen können. Es ist vorgesehen, dass die beA-Karten unmittelbar an die Kanzleiadresse der zuzulassenden Berufsausübungsgesellschaften – also nicht an die RAK Bamberg – geschickt werden. Gleiches gilt nach Bestätigung des Erhalts der Karte für die PIN.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

wurde im Newsletter von Mai 2022 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 27.07.2022 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2022 in Kraft treten.

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Die Fallakte für den diesjährigen Soldan Moot wurde veröffentlicht. Zur Korrektur der von den Teams erstellten Schriftsätze werden noch Praktiker gesucht, ebenso zur Mitwirkung an den mündlichen Verhandlungen in Hannover. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 26.07.2022

sowie der Internetseite https://soldanmoot.de/. Sie haben auch die Möglichkeit, sich unter https://soldanmoot.de/anmeldung/#anmeldung-richter online anzumelden.

Zur Erinnerung: Europäischer Tag der Justiz am 28.09. und 29.09.2022 in Nürnberg

An den Europäischen Tag der Justiz, der am 28.09. und 29.09.2022 in Nürnberg stattfindet, wird nochmals erinnert. Nähere Einzelheiten, insbesondere das komplette Programm, entnehmen Sie bitte dem

Flyer,

Eine Anmeldung ist bis 27.09.2022 unter ETJ2022 – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de) möglich.

Forschungsprojekt „Attraktivität von Schiedsgerichten“ an der Hochschule Hof

Die Hochschule Hof bittet im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Attraktivität von Schiedsgerichten um Unterstützung. Mit einer Umfrage soll die Effizienz von Schiedsgerichten in der Praxis geklärt werden, insbesondere die Frage, ob und wann zur Streitbeilegung bevorzugt ein staatliches Gericht oder ein privates Schiedsgericht gewählt wird. Alternative Formen der Streitbeilegung wie etwa die Schlichtung, der Vergleich oder die Mediation sollen dabei aus Gründen der Vereinfachung ausgeblendet werden.

Die Teilnahme an der etwa zehnminütigen Erhebung ist anonymisiert. Der Link zur onlinebasierten Umfrage lautet

https://www.umfrageonline.com/c/upk447qh

Auf Wunsch werden die Ergebnisse der Studie per E-Mail übermittelt. Als kleines Dankeschön erhält jeder Teilnehmer einen wertigen Kofferanhänger der Hochschule Hof oder einen 10-€ amazon-Gutschein nach Wahl (hierzu bitte eine E-Mail-Adresse mitteilen).

 

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2022 zum Thema „nicht-juristisches Personal“

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.

Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist nur noch bis 31.07.2022 möglich.

Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

Neuer Telefonansagedienst der Kammergeschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat einen telefonischen Ansagedienst auf ihrer zentralen Rufnummer (0951/98620-0) eingerichtet. Alle Anrufer werden je nach Anliegen gebeten, entweder eine bestimmte Nummer auf ihrem Telefon zu drücken, wodurch eine automatische Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeiterin erfolgt, oder in der Leitung zu bleiben, sollte das Anliegen allgemeiner Natur sein. Dadurch sollen eingehende Anrufe besser kanalisiert und ohne Vermittlung durch eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle an der der richtigen Stelle landen. Für die Verzögerung, die mit dem rund einminütigen Ansagetext verbunden ist, wird um Verständnis gebeten.

Allen Kolleginnen und Kollegen wird im Übrigen empfohlen, sich vor ihrem Anruf auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ über die für ihr Begehren zuständige Mitarbeiterin zu erkundigen und diese dann unmittelbar auf ihrer Durchwahl zu kontaktieren (die Durchwahlnummern sind ebenfalls veröffentlicht). Auf diese Weise kann der Ansagedienst umgangen werden.