Beschlüsse der Kammerversammlung 2022

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem anwaltlichen Berufsrecht am 27.07.2022

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag – Save the Date!

17. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 21.07.2022

Online-Seminar des Anwaltsvereins Schweinfurt am 23.09. und 30.09.2022

Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Austausch von beA-Karten hat begonnen

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Reform des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes – Nutzungspflicht für Rechtsanwälte

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2022 zum Thema „nicht-juristisches Personal“

Neues Jobportal des Bundesverbandes der Freien Berufe

Stammtisch des RENO Würzburg e.V. am 07.07.2022

Rechtsreferendare – überarbeitetes Zeugnisformular und Merkblatt für die Rechtsanwaltspflichtstation

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Bayerischer Verfassungsgerichtshof – Tag der offenen Tür am 02.07.2022

Europäischer Tag der Justiz am 29.09.2022 in Nürnberg

Juristenball Nürnberg am 08.10.2022

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Beschlüsse der Kammerversammlung 2022

In der ordentlichen Mitgliederversammlung der RAK Bamberg am 29.04.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Änderung der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Änderung der Entschädigungsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Aufhebung der Sterbegeldordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Beschluss über die Höhe der Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs für das Kalenderjahr 2023
  • Beschluss über eine Spende für die ukrainische Anwaltschaft

Nähere Informationen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2022 veröffentlicht, dem alle neuen Satzungen und Ordnungen als Anlagen beigefügt sind. Diese sind auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ abrufbar.

 

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem anwaltlichen Berufsrecht am 27.07.2022

Am Mittwoch, 27.07.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere zur sog. „großen BRAO-Reform“, an. Sie findet  von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart aus Grevenbroich, eine ausgesprochene Spezialistin im anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrecht.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 15.07.2022.

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag – Save the Date!

Am 02.09. und 03.09.2022 findet in der tschechischen Hauptstadt Prag das diesjährige Tschechisch-Slowakisch-Deutsche Anwaltsforum statt, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalter maßgeblich beteiligt ist.

Nähere Informationen zu dieser Tagung, die unter dem Motto „Well-being der Rechtsanwälte“ steht, werden in Kürze veröffentlicht. Diese finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen/.

17. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 21.07.2022

Am Donnerstag, 21.07.2022, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr, veranstaltet die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. – in der Neubaukirche der Alten Universität das 17. Würzburger Forum Arbeitsrecht. Es widmet sich dem Thema „Aktuelle Fragen des Beschäftigtendatenschutzes“.

Mit Prof. Dr. Michael Kort und Dr. Christian Borchers werden zwei ausgewiesene Kenner der Materie das komplexe Thema aus Sicht von Wissenschaft und Praxis einordnen. Sie stehen auch für die anschließende Diskussion zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der Universität Würzburg unter https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/kerwer/sonstiges/meldungen/single/news/ankuendigung-des-17-wuerzburger-forum-arbeitsrecht/.

Online-Seminar des Anwaltsvereins Schweinfurt am 23.09. und 30.09.2022

Der Anwaltsverein Schweinfurt bietet am 23.09. und 30.09.2022 in Zusammenarbeit mit dem Centrum für juristische Fortbildung ein Online-Seminar zum Thema „Bitcoin, Blockchain, „smart contracts“ und Co. – ein Blick hinter die Kulissen der dezentralen Finanzwelt“ an. Es besteht aus zwei Blöcken, die jeweils von 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr stattfinden werden.

Hinsichtlich näherer Informationen und der Möglichkeit der Anmeldung wird auf nachfolgende Dokumente verwiesen.

Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 17.03.2022 ist, wie in § 5 der Verordnung vorgesehen, mit Ablauf des 25.05.2022 außer Kraft getreten. Nachdem eine Nachfolgeregelung nicht getroffen wurde, sind damit alle pandemiespezifischen Vorgaben zum betrieblichen Hygienekonzept, insbesondere den vom Arbeitgeber festzulegenden Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz (§ 2 Corona-ArbSchV), entfallen. Auch eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten Corona-Schutzimpfungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen (§ 3 Corona-ArbSchV), besteht nicht mehr.

Am 24.05.2022 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis 28.05.2022 gültig war, bis einschließlich 25.06.2022 zu verlängern. Gleichzeitig wurden geringfügige Änderungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Maskenpflicht, die nur noch im ÖPNV das Tragen einer FFP2-Maske vorsieht. Die aktuelle Fassung der Verordnung steht hier zum Download bereit.

Auch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28.09.2021, die bis 31.05.2022 befristet ist, wird mit Wirkung ab 01.06.2022 geändert. Insbesondere benötigen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind; eine Ausnahme gilt für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Die Kategorie Hochrisikogebiete wird gestrichen.

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Austausch von beA-Karten hat begonnen

Im Newsletter von April 2022 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer im Mai mit dem Austausch der beA-Karten beginnen und hierzu nach und nach alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anschreiben wird. Genaue Einzelheiten zum Ablauf dieser Aktion und auch zum neuen Fernsignaturverfahren entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 09.05.2022

Die neuen Karten wird die Zertifizierungsstelle von sich aus an Ihre im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse übersenden. Sie müssen vorerst also Nichts weiter veranlassen!

Weitere Informationen, insbesondere zum Hintergrund des bevorstehenden Kartentausches, finden Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch sowie https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte.

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Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Am 30.03.2022 waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein bereits vollständig an das Akteneinsichtsportal der Justiz angebunden. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind die Test-Länderserver angebunden, die Anbindung der Produktivserver wird vorbereitet. Bayern, Niedersachsen und das Bundesverwaltungsgericht befinden sich im Testbetrieb. In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und bei den Bundesgerichten mit Ausnahme des Bundesverwaltungsgerichts laufen die Planungen.

Die Länder, die bereits vollständig an das Akteneinsichtsportal angebunden sind, können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Bedarf einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung stellen. Mit diesen Zugangsmitteln ist der Zugriff auf die im Akteneinsichtsportal hinterlegten Akten möglich.

Die Bundesrechtsanwaltskammer arbeitet derzeit daran, einen Zugang zum Akteneinsichtsportal über die Anmeldung mittels SAFE-ID und beA-Karte zu ermöglichen. Einige Länder haben mitgeteilt, dass sie ihrerseits die Anbindung an das Akteneinsichtsportal zur Verfügung stellen werden, sobald BRAK die Anmeldung per SAFE-ID gewährleistet. Derzeit ist vorgesehen, dass die Anbindung der Anwaltschaft voraussichtlich im dritten Quartal 2022 zur Verfügung stehen wird.

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Reform des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes – Nutzungspflicht für Rechtsanwälte

Das geänderte Bayerische Hinterlegungsgesetz (BayHintG) wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens planmäßig am 01.07.2022 in Kraft treten. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Kern der Reform ist die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein elektronisch geführtes Hinterlegungsverfahren entsprechend der für den elektronischen Rechtsverkehr im zivilgerichtlichen Verfahren geltenden Vorschriften. Auf diese Weise kann für den elektronischen Rechtsverkehr in Hinterlegungssachen auf vorhandene und bewährte Strukturen zurückgegriffen werden, namentlich auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Mit der Schaffung einer einheitlichen Regelung einher geht die Übernahme der im Zivilprozess seit 01.01.2022 geltenden Verpflichtung professioneller Anwender (Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts) zur elektronischen Einreichung entsprechend § 130d ZPO ab 01.07.2022. Durch die enge Anlehnung der geänderten Verfahrensbestimmungen an die ZPO ist gewährleistet, dass die technischen Anforderungen mit den bereits für das Zivilverfahren geltenden Voraussetzungen identisch sind.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Am 29.04. und 30.04.2022 fand in Berlin die 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

1. Zur Konkretisierung von § 43f BRAO, der ab 01,08.2022 die Verpflichtung enthält, innerhalb des ersten Jahres nach erstmaliger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen, wurde ein neuer § 5a BORA beschlossen. Er sieht vor, dass die Organisation des Berufs und der Selbstverwaltung sowie berufsrechtliche Sanktionen, die allgemeinen und besonderen Berufspflichten und berufsrechtliche Bezüge zum Haftungsrecht in den entsprechenden Lehrveranstaltungen behandelt werden müssen.

2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Welle bankseitiger Kündigungen von Sammelanderkonten wurde § 4 Abs. 1 BORA gestrichen. Zukünftig sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also nicht mehr verpflichtet, ein Sammelanderkonto „auf Vorrat“ zu führen. § 43a Abs. 5 BRAO lässt ihnen vielmehr die Wahl, Fremdgelder entweder unverzüglich an die berechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.

3. Mit der Aufgabe, BORA und FAO zu modernisieren, wurde ein neuer Ausschuss 8 geschaffen, der die berufsrechtlichen Regelungen geschlechtergerecht formulieren und redaktionelle Anpassungen einarbeiten wird. Ein Unterausschuss soll sich darum kümmern, die aus der großen BRAO-Reform folgenden Änderungen im Recht der Berufsausübungsgesellschaften zu integrieren.

4. Zusätzlich beschloss die Satzungsversammlung einige redaktionelle Änderungen im Text der BORA und ergänzte ihre Geschäftsordnung u.a. um Regelungen für virtuelle Sitzungen.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Der Antrag auf Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte wurde erneut abgelehnt, nachdem er bereits im Jahre 2018 die notwendige satzungsändernde Mehrheit knapp verfehlt hatte. Insoweit liegt es beim Gesetzgeber, auf der Ebene der BRAO eine dementsprechende Fachanwaltschaft zu installieren, sofern dies politisch gewollt ist.

 

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2022 zum Thema „nicht-juristisches Personal“

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.

Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist bis 31.07.2022 möglich.

Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

Neues Jobportal des Bundesverbandes der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat ein Jobportal eingerichtet, das seit 09.05.2022 unter www.freieberufe-jobportal.de zur Verfügung steht. Alle Freiberufler haben hier die Möglichkeit, kostenfrei Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze einzustellen.

Das Portal wendet sich vorrangig – aber nicht ausschließlich – an Geflüchtete aus der Ukraine, um ihren Berufseinstieg bei den Freien Berufen in Deutschland zu erleichtern. Mittel- und langfristig soll es generell für alle Arbeitssuchenden bei den Freien Berufen gelten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des BFB vom 09.05.2022.

Stammtisch des RENO Würzburg e.V. am 07.07.2022

Der RENO Würzburg e.V. lässt ab Juli 2022 seinen Stammtisch wieder aufleben. Er findet immer am ersten Donnerstag im Quartal, erstmals am 07.07.2022 ab 17:30 Uhr, im Quo Vadis in Würzburg statt.

Interessenten werden aus organisatorischen Gründen gebeten, ein paar Tage vor der jeweiligen Veranstaltung Bescheid zu geben. Anmeldungen können per WhatsApp oder per E-Mail an m.kober@reno-wuerzburg.de erfolgen. Die Mitnahme von Arbeitskolleg:innen ist ausdrücklich erwünscht.

Rechtsreferendare – überarbeitetes Zeugnisformular und Merkblatt für die Rechtsanwaltspflichtstation

Das Zeugnis für die Rechtsanwaltspflichtstation und das Merkblatt für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten wurden überarbeitet. Die neuen Versionen finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, ab dem Einstellungsjahrgang 2021/H (Stationsbeginn ab 01.10.2022) nur noch diese Fassungen zu verwenden.

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Für den 10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, der vom 06.10. bis 08.10.2022 im Rahmen der Hannoverschen Anwaltskonferenz als Präsenzveranstaltung in Hannover statfinden wird, werden noch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht, die sich als Richter oder Juroren engagieren. Nähere Informationen hierzu und allgemein zum diesjährigen Moot entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27.04.2022

Bayerischer Verfassungsgerichtshof – Tag der offenen Tür am 02.07.2022

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München feiert am Samstag, 02.07.2022, sein 75-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass sind alle Bürgerinnen und Bürger zu einem Tag der offenen Tür eingeladen, um sich im Rahmen von Ausstellungen, Vorträgen und Filmbeiträgen über die Geschichte, Organisation und Arbeit des Gerichts sowie über wichtige Entscheidungen aus 75 Jahren zu informieren. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

 

Europäischer Tag der Justiz am 29.09.2022 in Nürnberg

Am 29.09.2022 findet in Nürnberg die zentrale deutsche Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz statt, die das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Landgericht Nürnberg-Fürth organisiert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

Eine Anmeldung ist ab 01.07.2022 unter www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/etj2022 möglich. Das endgültige Programm folgt im Sommer.

Juristenball Nürnberg am 08.10.2022

Am Samstag, 08.10.2022, laden die Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Landesnotarkammer Bayern, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Steuerberaterkammer Nürnberg zum diesjährigen Juristenball ein. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Kartenbestellung entnehmen Sie bitte dem

Programm.