Die Einladung zur Kammerversammlung wurde am 08.04.2022 per beA an alle Mitglieder der RAK Bamberg verschickt. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die bislang noch keine Gelegenheit zur Anmeldung hatten, können auch spontan an der Veranstaltung teilnehmen. Sie findet am morgigen Freitag, 29.04.2022, um 15:00 Uhr im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt.
Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 247 von März 2022 veröffentlicht. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über die zu ändernden Ordnungen und Satzungen der Kammer, die vor allem im Zuge der sog. „großen BRAO-Reform“ notwendig sind.
Spezielle Corona-Vorgaben sind nicht zu beachten. Es gelten die allgemeinen Regelungen der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022, insbesondere das Gebot des Mindestabstandes von 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP2-Maske).
Am Dienstag, 17.05.2022, und Donnerstag, 19.05.2022, finden in den örtlichen Berufsschulen im Kammerbezirk die schriftlichen Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten im Rahmen der Abschlussprüfung 2022/II statt. Die geltenden Corona-Regelungen werden stets aktuell auf der Intenetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/ (Service >> Berufsausbildung >> Rechtsanwaltsfachangestellte >> Prüfung >> Prüfungstermine) veröffentlicht. Es wird um Beachtung gebeten.
Nach derzeitigem Stand gelten nur noch die Vorgaben der 16. Bayerischen Informationsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung (die BayIfSMV wird bis 28.05.2022 verlängert), insbesondere das Mindestabstandsgebot von 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein Impf- oder Genesennachweis bzw. ein negatives Testergebnis (3G-Regelung) sind nicht mehr vorzulegen; auch die Testpflicht in Schulen wird abgeschafft. Eventuelle besondere Regelungen der Berufsschulen sind allerdings zu beachten und dort zu erfragen.
Im Zuge des Austausches der beA-Karten bittet die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Angaben zu ihren Kanzleiadressen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) zu überprüfen, damit die neuen Karten an die jeweils richtige Adresse geschickt werden können. Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle der RAK Bamberg über etwaige Änderungen.
Zudem bittet die Zertifizierungsstelle um Überprüfung der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung Ihrer beA-Karte angegeben haben. Im Falle von Änderungen wird um Mitteilung an bea@bnotk.de gebeten. Der beA-Support wird die E-Mail-Adresse in allen Systemen anpassen und Ihnen zur Bestätigung eine E-Mail zukommen lassen, mit Hilfe derer Sie diese Änderung über einen Link verifizieren können. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist wichtig, weil Sie an diese Adresse nach der Übersendung der neuen beA-Karte eine E-Mail der Zertifizierungsstelle erhalten, über die Sie den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte bestätigen. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Versendung des PIN-Briefes.
Darüber hinaus sind keine weiteren (Bestell-) Aktivitäten erforderlich. Die Zertifizierungsstelle wird diejenigen Nutzer, deren Karten ablaufen, automatisch informieren. Einzelheiten zum Thema finden Sie auf dem Portal des beA-Support.
Seit der Installation des Releases 3.11 der beA-Webanwendung am 31.03.2022 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ihrem persönlichen beA-Postfach Nachrichten als „persönlich/vertraulich“ versenden. Damit kann die durch § 25 BORA vorgegebene Form für Berufsrechtsverstöße eingehalten und auch anderweitig eine vertrauliche Kommunikation geführt werden.
Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 02/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:
Der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Zuge der Neufassung der SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) mit Wirkung ab 20.03.2022 seine Informationen aktualisiert.Die Neufassung steht nachfolgend zum Download bereit.
Die Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 15.03.2022 wurde am 08.04.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022, S. 610 ff.) bekannt gemacht. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Erstmals seit 2019 findet der Deutsche Anwaltstag wieder in Präsenzform statt. Nach zwei virtuellen Tagen am 20.06. und 21.06.2022 wird er vom 22.06. bis 24.06.2022 in Hamburg ausgetragen.
Am 04.05.2022 findet im Novum Businesscenter GmbH Conference & Events in Würzburg die V. Würzburger Gesellschaftsrechtstagung statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V am Donerstag, 23.06.2022, und Samstag, 24.09.2022, folgende Fortbildungsveranstaltungen anbietet:
Am 23.06.2022 von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema „Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat“
Am 24.09.2022 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Präsenz-Seminar zum Thema „RVG Praxisprobleme … und Neuerungen“
Referent ist jeweils Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Nähere Infromationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausschreibungen.
Zur Erstellung bzw. Auswahl und Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten hat die RAK Bamberg nach § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung einen Aufgabenausschuss errichtet. Ihm gehören Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschullehrer an. Die derzeitige Zusammensetzung finden Sie hier:
Während aus der Gruppe der Lehrer konstant eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht, sind die Gruppen der Arbeitsgeber- und Arbeitnehmervertreter häufig unterrepräsentiert, auch bedingt durch einen oftmailgen Wechsel von Mitgliedern.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellten und Geprüfte Rechtsfachwirte werden deshalb aufgerufen, sich eherenamtlich als Mitglieder des Aufgabenausschusses zu engagieren und sich bei Interesse an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg zu wenden, auch per E-Mail (zeh@rakba.de) oder per beA. Für Fragen stehen Ihnen Herr Geschäftsführer Riegler und Frau Zeh gerne zur Verfügung.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.
Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist vom 02.05. bis 31.07.2022 möglich.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Die Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weisen auf den „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ hin, der bayernweit in acht Regionalkonferenzen durchgeführt wird; so auch in Unterfranken (am 20.05.2022 in Bad Kissingen) und Oberfranken (am 30.05.2022 in Wunsiedel).