Wahl zum Kammervorstand 2022 – Kandidatinnen und Kandidaten

Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Anhebung der Datenmengen einer beA-Nachricht ab 01.04.2022  

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2022

Corona – Wegfall der Kontaktdatenerfassung im Bezirk des OLG Bamberg

Corona – Entschädigungen nach § 56 IfSG für die von der Corona-Pandemie betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Corona – Ausübung des Hausrechts in Anwaltskanzleien

Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 10.03.2022

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 25.03.2022 in Bamberg

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2022/II

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

23. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 05.05. bis 07.05.2022 in Erfurt

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zum 16.02.2022

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Kandidatinnen und Kandidaten

Am 11.02.2022 endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Vorstandswahl 2022. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Wahlausschuss zum weiteren Wahlverfahren zugelassen hat, und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Die Wahlunterlagen, insbesondere mit den Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem, werden allen wahlberechtigten Kammermitgliedern am Montag, 28.03.2022, per beA übermittelt. Der Wahlzeitraum mit der Möglichkeit der Stimmabgabe endet dann am Tag der Kammerversammlung, also am Freitag, 29.04.2022, um 16:00 Uhr.

Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!

Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat vor wenigen Tagen die neue Version 3.10 der beA-Webanwendung zur Verfügung gestellt. Sie beinhaltet sowohl technische Anpassungen aufgrund von Vorgaben der Justiz an sog. Drittprodukte, zu denen auch das beA gehört, als auch Überarbeitungen der Benutzeroberfläche der beA-Webanwendung. Hiermit setzt die BRAK Anregungen und Wünsche aus der Anwaltschaft um und gestaltet die beA-Oberfläche insgesamt benutzerfreundlicher und moderner.

Bitte installieren Sie, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können, das Update der Client Security-Anwendungskomponente vom 24.02.2022. Hierzu sind keine Administrator-Rechte erforderlich.

Einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 3/2022 vom 21.02.2022.

Zum 25.02.2022 haben die BRAK und ihre technische Dienstleisterin Wesroc auch das beA-Anwenderportal überarbeitet.Es wurde sowohl optisch als auch inhaltlich stärker auf die Anwender ausgerichtet. Mehrere Wissensquellen zum beA stehen nun gebündelt an einem Ort bereit. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Zusammengehörende Informationen wurden thematisch zusammengefasst – z. B. beA-Störungsmeldungen
  • Die Anwenderhilfe ist neben dem Aufruf direkt im beA über den entsprechenden Button oder die Taste F1 nun auch über das Serviceportal erreichbar
  • Die Release-Informationen erhalten Ihren festen Platz im Bereich „beA Fragen & Antworten“
  • Es gibt einen neuen Bereich mit kostenlosen Video-Anleitungen
  • Es wurde eine Übersicht der passenden Support-Ansprechpartner mit Kontaktinformationen geschaffen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2022 vom 24.02.2022

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Anhebung der Datenmengen einer beA-Nachricht ab 01.04.2022  

Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung vom 22.11.2021 (ERVB 2022) schreibt aktuell vor, dass Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, die in einer beA-Nachricht versendet werden können, auf 100 Dateien und 60 MB begrenzt sind. Ab 01.04.2022 werden diese Höchstmengen wie folgt angehoben:

  • Bis 31.12.2022 auf 200 Dateien und 100 MB
  • Vom 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 auf 1000 Dateien und 200 MB

Näheres entnehmen Sie bitte der 2. ERVB 2022.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Corona – Wegfall der Kontaktdatenerfassung im Bezirk des OLG Bamberg

Das Oberlandesgericht Bamberg weist in seinem

Schreiben vom 17.02.2022

darauf hin, dass durch den Wegfall von § 6 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum 17.02.2022 keine Rechtsgrundlage für eine Kontaktdatenerhebung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr besteht. Die Kontaktdatenerfassung per Formblatt oder auf elektronischem Weg ist damit bei allen Justizbehören im OLG-Bezirk entfallen. Dies gilt im Übrigen auch für die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Gleichzeitig hat das OLG mit Wirkung ab 17.02.2022 eine neue

Sicherheitsanordnung zu Corona

veröffentlicht, welche diejenige vom 10.01.2022 ersetzt. Um Beachtung wird gebeten.

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Corona – Ausübung des Hausrechts in Anwaltskanzleien

Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, hat an alle privatwirtschaftlichen Unternehmen appelliert, ihr Hausrecht mit Blick auf die zum Schutz vor Covid 19-Infektionen erlassenen Zugangsregelungen sowohl für das eigene Personal als auch für externe Dienstleister mit Mitte und Maß auszuüben, um die Infrastruktur nicht zu gefährden. Sein gesamtes Statement entnehmen Sie bitte der

E-Mail des Verbandes Freier Berufe in Bayern vom 03.02.2022

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Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Am 08.02.2022 wurde auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer an alle Kammermitglieder (per beA) der Link zu einer Umfrage versandt, welche die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken betraf. Zwischenzeitlich hat die BRAK die Ergebnisse veröffentlicht, auch eine Sonderauswertung für den Freistaat Bayern. Diese sowie die Gesamtauswertung für das Bundesgebiet stehen nachfolgend zum Download bereit.

Die Bundesrechtsanwaltskammer empiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ihre jeweilige Bank zu bitten, aufgrund der unklaren Rechtslage die Kündigung zurückzunehmen, jedenfalls aber zeitlich nach hinten zu verschieben, um für beide Seiten Zeit bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zu gewinnen. Hierfür kann das nachstehende Informationsschreiben verwendet werden.

Darüber hinaus könnten sich alle Kolleginnen und Kollegen zur Absicherung bei Annahme neuer Mandate auf einem von der Vollmacht getrennten Formular für den Fall von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen, dass seitens der jeweiligen Bank Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten verlangt wird. Sollten derartige Anfragen bereits bestehende Mandate betreffen, könnte die Entbindung nachträglich erbeten werden. Im Falle der Versagung dürfte das Geld dann nicht über ein Anderkonto verwahrt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Der Ausschuss Abwickler/Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Hinblick auf die Neufassung der §§ 53 und 54 BRAO eine Aktualisierung seines Abwicklerlexikons sowie seiner Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers und für die Tätigkeit des Vertreters vorgenommen. Alle Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit, Sie finden sie zudem auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 10.03.2022

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wiederholt am Donnerstag, 10.03.2022, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, ihre Online-Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht, die am 08.03.2022 erstmals angeboten wird (dieser Termin ist ausgebucht!). Es sind noch wenige Restplätze frei.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben (für 08.03.2022),

das auch ein Anmeldeformular enthält (bitte ändern Sie dort das Datum handschriftlich ab).

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 25.03.2022 in Bamberg

Am Freitag, 25.03.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg (in Präsenzform, hilfsweise online) eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 11.03.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2022/II

Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2021 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.

Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.

Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg haben für die schriftliche Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte am 08.03., 09.03. und 10.03.2022 ein

Hygienekonzept

erstellt, das die Vorgaben der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 21.02.2022, gültig bis 19.03.2022) erfüllt. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Um Beachtung wird gebeten.

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23. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 05.05. bis 07.05.2022 in Erfurt

Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 05.05. bis 07.05.2022 seine 23. Jahrestagung, die als Präsenzveranstaltung in Erfurt stattfinden wird. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das

Anmeldungsformular.

Anmeldeschluss ist Dienstag, 15.03.2022.

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zum 16.02.2022

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf die mit Wirkung zum 16.02.2022 geänderte

Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vom 28.04.2005

hingewiesen. Sie wurde am 23.02.2022 im BayMBl. Nr. 133 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen bei den zu erbringenden Ausbildungsleistungen gemäß Ziffer 1.7.1. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen uns Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten.