Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

Corona – aktualisierte Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Corona – erneute Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Corona – Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Online-Fortbildungsveranstaltung des RENO Franken e.V. am 16.02.2022

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2022

Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

Erstattung von Rechtsgutachten durch das Institut für Ostrecht München

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2022 wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 veröffentlicht und am 10.01.2022 per beA an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 11.02.2022, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Vorstandswahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 03.01.2022 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall, die bereits von Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der Kammer beschäftigt war, trat die Nachfolge von Kathrin Wehlisch an, die im November 2021 ausgeschieden war.

Damit haben sich auch die Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen und Anliegen unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin.

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihr Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Kammergeschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Startseite (linke Spalte) der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.

Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle (Stand 19.01.2022)

Bitte beachten Sie insbesondere die neue 3G-Regel, wonach der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch (vollständig) geimpften, genesenen und (neagtiv) getesteten Personen möglich ist. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter nachzuweisen.

Auf der Kammerhomepage sind auch weiterhin ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dorthin gelangen Sie am schnellsten durch Anklicken des entsprechenden Links auf der Startseite (rechte Spalte).

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Corona – aktualisierte Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung vom 06.09.2021 aktualisiert. Die neue Fassung vom 07.01.2022 ist am 10.01.2022 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Sicherheitsanordnungen des Präsidenten des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Bewältigung der durch die Ausbreitung des „Corona-Virus“ bedingten besonderen Situation vom 10.01.2022

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass auch Besucher von Justizgebäuden der 3 G-Regel unterliegen, soweit sie nicht Rechtssuchende, Verfahrensbeteiligte im weitesten Sinne oder in amtlicher Eigenschaft tätig sind (d. h. im Wesentlichen reine Zuschauer, Handwerker, o. ä.).

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Corona – erneute Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die derzeit gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde auch in den letzten Wochen mehrfach geändert. Die aktuelle Fassung vom 26.01.2022 steht nachfolgend zum Download bereit. Sie tritt mit Ablauf des 09.02.2022 außer Kraft.

15. BayIfSMV i. d. F. v. 26.01.2022

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie, auch zu den Auswirkungen auf den Betrieb von Anwaltskanzleien, finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

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Corona – Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis 31.03.2022 fortgeführt. Neben der Erstattung von Fixkosten erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Dieses Instrument, das es bereits in den Überbrückungshilfen III und III Plus gab, wurde angepasst und verbessert. Dies kommt insbesondere Unternehmen zu Gute, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter.

Ebenfalls fortgeführt wurde die Neustarthilfe für Soloselbständige, die bis zu 1.500,00 € pro Monat an direkten Zuschüssen erhalten können; insgesamt für den bis 31.03.2022 verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500,00 €.

Detaillierte Informationen finden Sie hier. Die Antragstellung kann über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

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Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

In der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 06.12.2021, die wegen der Corona-Pandemie erstmals nicht in Präsenzform, sondern als Videokonferenz stattfand, wurden diverse Beschlüsse zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Berufsordnung (BORA) getroffen. Sie betrafen

  • den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (§§ 1, 5 Abs. 1 Ziff. g und 14 FAO),
  • den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (§ 5 Abs. 1 Ziff. l FAO),
  • die Vertretung widerstreitender Interessen (§ 3 BORA) und
  • die weitere Kanzlei (§ 5 BORA).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung.

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte der Übergang in die aktive Nutzungspflicht auf Seiten der Anwaltschaft unproblematisch. Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal des beAAnwendersupports unter https://portal.beasupport.de/external/c/aktivenutzungspflicht.

Zur sog. Ersatzeinreichung bei technischen Störungen hat die BRAK die nachstehende Handreichung erstellt.

Ersatzeinreichung bei technischen Störungen

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BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten im Rahmen ihrer Kooperation weitere Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ finden am 01.02., 14.02. und 04.03.2022 Online-Vorträge statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen. Die Anmeldung ist über die Internetseite des DAI unter www. anwaltsinstitut.de möglich.

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Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Am 08.03.2022 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet wegen der Entwicklung der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ statt. Referenten sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Prof. Dr. Martin Zwickel, Vertreter der Professur für Privatrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Es wurde bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt und ist auch auf der Kammerhomepage zu finden.

Anmeldeschluss ist Freitag, 25.02.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2022

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Reiskostenabrechnung auswärtiger Anwälte so effizient wie möglich zu gestalten und der Kanzlei eine aufwändige und nicht selten undurchführbare Recherche zu ersparen, listet die – gratis erhältliche – Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“ sämtliche deutschen Gerichte und den jeweils am weitesten entfernten Ort sowie die daraus resultierenden Fahrtkosten auf.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des ffi-Verlags.

Die Fachinfo-Tabelle steht nachfolgend zum Download bereit.

Gerichtsbezirke_2022

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Januar 2022 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und den Sie auch auf der Homepage der BRAK unter https://brak.de/die-brak/organisation/aus-schuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-steuerrecht/abc-steuerfragen/ finden.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Neu eingefügt wurden Beiträge unter den Buchstaben B zu „Bewirtungsaufwendungen“ , D zur „doppelten Haushaltsführung und H zum „häuslichen Arbeitszimmer des Anwalts Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“. Zudem werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Der Text wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

Die

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

vom 17.12.2021 sieht seit 01.01.2022 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 225,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 494,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 396,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 414,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 342,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 314,00 €

Weitere Zahlen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.