Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg am Donnerstag, 14.12.2017, eine weitere Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach durchführt. Sie findet von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt und steht unter dem Motto „bea – so geht´s! Die praktische Demonstration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“.
Referent ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Siegmund, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer und Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DAI unter https://www.anwaltsinstitut.de/veranstaltungen/detail/260737_bea-so-gehts.html. Dort können Sie auch Ihre Anmeldungen vornehmen. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg zahlen einen reduzierten Kostenbeitrag von 125,00 € (anstelle von 175,00 €).
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihre Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Vergütungsrecht (RVG), die am 06.11.2017 erstmals angeboten wurde, am Dienstag, 19.12.2017, wiederholt. Auch das zweite Seminar findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist erneut Rechtsanwalt Norbert Schneider aus Neunkirchen.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular der Einladung der Veranstaltung vom 06.11.2017 und ändern Sie dort das Datum in 19.12.2017 ab. Anmeldeschluss ist Freitag, 08.12.2017.
Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass Ausbilder von Rechtsanwaltsfachangestellten gemäß § 5 Abs. 2 der (neuen) ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 verpflichtet sind, unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes (vgl. § 3 ReNoPat-AusbV) für ihre Auszubildenden einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen. Ein Muster können Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter www.rakba.de/service /berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte herunterladen. Dort finden Sie zudem die geltende Prüfungsordnung vom 14.09.2016.
Bitte beachten Sie, dass große Teile des Prüfungsstoffes der Abschlussprüfung in der Berufsschule nicht mehr vermittelt werden und es mehr denn je Aufgabe der Ausbildungskanzlei ist, ihre Lehrlinge ordnungsgemäß auf die Prüfung vorzubereiten. Die Inhalte der einzelnen Prüfungsbereiche finden Sie unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsinhalte.
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2018 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):
Montag, 12.03.2018 (1. Prüfungstag)
Dienstag, 13.03.2018 (2. Prüfungstag)
Mittwoch, 14.03.2018 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2017.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Dienstag, 08.05.2018
Mittwoch, 09.05.2018
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Dienstag, 15.05.2018
Mittwoch, 16.05.2018
Donnerstag, 17.05.2018
Anmeldeschluss ist Sonntag, 31.12.2017 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie bereits angekündigt findet vom 14.06. bis 16.06.2018 in Bamberg die 20. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte statt. Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Sonntag, 25.03.2018.
Lesen Sie bitte die folgenden Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Jahre 2016 in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten:
Vom 04.03. bis 11.03.2018 findet im tschechischen Pec pod Snezkou am Fuße der Schneekoppe (Riesengebirge) der 45. Internationale Skirechtskongress statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Homepage von Skilex Deutschland unter www.skilex.de.
Darüber hinaus steht Rechtsanwältin Barbara C. Weber, die Vorsitzende des Skilex Deutschland e.V., für Auskünfte zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten lauten: Lorenzstraße 7, 95028 Hof, Tel.: 09281/2018, Fax: 09281/2019, Email: bcw@kabelmail.de.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2017 noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten, diese bis 31.12.2017 vollständig an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (Kopien genügen). Bitte beachten Sie hierbei, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.
Am Dienstag, 07.11.2017, findet im Gebäude der Microsoft Deutschland GmbH in München, Walter-Gropius-Straße 5, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz organisierte Veranstaltung „10 Jahre elektronischer Rechtsverkehr“ statt. Anlass ist das 10-jährige Bestehen des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Registergerichten. Unter dem Motto „Den Aktenwagen ins Museum – Justiz heute und morgen“ wird das bereits Erreichte aus unterschiedlichen Blickwinkeln bewertet. Zudem werden aktuelle Entwicklungen und Projekte aufgezeigt und Zukunftsvisionen diskutiert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Einladung. Es sind nur noch wenige Restplätze frei.
Am 20.11.2017 beginnt das Bayerische Staatsministerium der Justiz mit der Pilotierung des elektronischen Rechtsverkehrs am Landgericht Coburg. In Zivilsachen erster Instanz können ab diesem Zeitpunkt – wie schon an den Landgerichten in Landshut und Regensburg – Klageschriften und sonstige Dokumente wirksam elektronisch eingereicht werden.
Dies kann beispielsweise über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geschehen. Zu beachten ist hierbei, dass das elektronische Dokument noch bis Jahresende 2017 mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sein muss (ab 01.01.2018 nur dann, wenn die Versendung nicht durch den Postfachinhaber selbst, sondern durch einen Kanzleimitarbeiter erfolgt) und der Rechtsanwalt hierfür neben einem Kartenlesegerät auch eine beA-Karte mit Signaturfunktion (beA-Karte Signatur) benötigt.
In beiliegendem Rundschreiben weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf eine Ausdehnung der Nutzungspflicht beim automatisierten Mahnverfahren hin.
Schon ab 01.01.2018 besteht die Verpflichtung zur Einreichung von Anträgen und Erklärungen in maschinell lesbarer Form, soweit maschinell lesbare Formulare eingeführt sind. Ab 01.01.2020 wird sich die Nutzungspflicht auch auf den Widerspruch beziehen. Die Übermittlung der Antragsdatei an das Mahngericht kann als Anhang zu einer beA-Nachricht erfolgen.
Zum 01.10.2017 wurden alle bayerischen Arbeitsgerichte an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Bislang waren nur die Landesarbeitsgerichte München und Nürnberg sowie die Arbeitsgerichte Nürnberg und Regensburg erreichbar.
Zudem werden die bayerischen Gerichte für Arbeitssachen bereits ab 01.01.2018 beginnen, mit der Anwaltschaft nur noch elektronisch zu kommunizieren. Sollte ein Rechtsanwalt schon vor 01.01.2018 elektronische Dokumente an die Gerichte senden, erklärt er seine Bereitschaft auch zum Empfang solcher Dokumente (§ 31 RAVPV). Dementsprechend wird er auch im alten Jahr schon elektronische Post von den Arbeitsgerichten erhalten.
Wegen der großen Nachfrage wiederholt das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) seine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach vom 20.10.2017, die in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg durchgeführt wird. Das zweite Seminar findet am Donnerstag, 14.12.2017, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt. Es steht erneut unter dem Motto „bea – so geht´s! Die praktische Demonstration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“.
Referent ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Siegmund, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer und Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DAI unter https://www.anwaltsinstitut.de/veranstaltungen/detail/260737_bea-so-gehts.html. Dort können Sie auch Ihre Anmeldungen vornehmen. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg zahlen einen reduzierten Kostenbeitrag von 125,00 € (anstelle von 175,00 €).
Am Mittwoch, 22.11.2017, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Berufsrecht an. Sie findet von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr im großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referentin ist Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Susanne Offermann-Burckart. Sie wird das anwaltliche Berufsrecht in seiner Gesamtheit und täglichen Relevanz präsentieren und über alle Neuerungen der letzten Monate informieren. Dazu gehören u.a.:
Das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 (sog. „kleine BRAO-Reform“)
Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 29.06.2017
Die letzten Beschlüsse der Satzungsversammlung zur Änderung der BORA und der FAO
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.11.2017.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Mittwoch, 29.11.2017, in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Versicherungsrecht anbietet. Sie findet von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Richter am Landgericht Mathis Rudy, derzeit abgeordnet an das Oberlandesgericht Nürnberg (8. Zivilsenat als Spezialsenat für Versicherungsvertragsrecht und 12. Zivilsenat als Spezialsenat für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Transportrecht). Er wird sich insbesondere mit den aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen im Zusammenhang mit §§ 5a / 8 VVG a.F., Widerrufs- und Rücktrittsfällen, der Neuregelung der Beratungs- und Informationspflichten durch das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie in §§ 6 bis 6a, 7 bis 7d VVG n.F. sowie den Informationspflichten nach der PRIIP-Verordnung befassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 17.11.2017.
Am Mittwoch, 13.12.2017, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident I der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, und Akademischer Oberrat Dr. Martin Zwickel, Maître en droit, Leiter der Service-Einheit Lehre und Studienberatung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie werden sich mit den Neuerungen aus dem Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht sowie aus dem Verkehrszivilrecht befassen.
Nähere Informationen finden Sie in der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 01.12.2017.
Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Dienstag, 19.12.2017, ihre Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Vergütungsrecht (RVG), die am 06.11.2017 erstmals angeboten wird. Auch das zweite Seminar findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist erneut Rechtsanwalt Norbert Schneider aus Neunkirchen.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular der Einladung der Veranstaltung vom 06.11.2017 und ändern Sie dort das Datum in 19.12.2017 ab. Anmeldeschluss ist Freitag, 08.12.2017.
Die „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“ ruft auch in diesem Jahr zu Spenden zugunsten von bedürftigen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie für deren Familien und Hinterbliebene auf. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Vom 14.06. bis 16.06.2018 veranstaltet das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte in Bamberg seine 20. Jahrestagung. Einzelheiten hierzu können der Ankündigung entnommen werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die vom Deutschen Anwaltsinstitut entwickelten Anwaltsmodule zum ELAN-REF (Elektronisches Lernprogramm für Referendare) jetzt auch von Rechtsanwälten kostenfrei genutzt werden können. Dies gilt auch in denjenigen Bundesländern, in denen ELAN-REF im Referendariat nicht unterrichtsbegleitend angewendet wird, wie z.B. in Bayern.
Das DAI hat die Module „Anwaltliches Berufsrecht“, „Mandatsvertrag und Haftung“ sowie „Vergütung des Rechtsanwalts“ fertig gestellt, deren Nutzung zur Vertiefung der eigenen Kenntnisse auch für Rechtsanwälte von Interesse sein kann. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des DAI unter https://ww.anwaltsinstitut.de/online-services/interaktive-lernprogramme.html. Dort kann auch die Anmeldung erfolgen.
Seit Kurzem sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer die Ergebnisse des STAR-Berichts 2015/2016 für das Wirtschaftsjahr 2013 veröffentlicht. Er befasst sich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft und wurde aufgrund empirischer Erhebungen vom Institut für Freie Berufe (IFB) erstellt.
Am 05.10.2017 hat das Europaparlament dem Verordnungsvorschlag des Rates zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft mit Sitz in Luxemburg zugestimmt. Den Beginn der Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EuStA wird die Europäische Kommission auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts festlegen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung liegen.