Nachdem am 06.11.2015 das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist den Bundesrat passierte, hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, an den Bundespräsidenten gewandt. In einem Schreiben bittet er das Staatsoberhaupt, das Gesetz nicht auszufertigen, weil die Neuregelung verfassungswidrig sei. Denn sie sehe vor, dass auch die Standort- und Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern und damit Rechtsanwälten gespeichert werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Presseerklärung der BRAK vom 10.11.2015.
In beigefügtem Bericht von November 2015 informiert die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) über die Sitzung ihres Verwaltungsrates am 26.10.2015. Behandelt wurden im Wesentlichen folgende Tagesordnungspunkte:
Wahlen (neuer Vorsitzender des Verwaltungsrats ist Harald Ochsner von der RAK München)
Nach einem Urteil des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2015 (Az. AnwS(R) 4/15) kann aus § 14 BORA keine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Mitwirkung bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis (§ 195 ZPO) hergeleitet werden. Vielmehr gilt diese Vorschrift nur für Zustellungen gegenüber Gerichten und Behörden.
In der Berufsordnung (BORA) können nur solche Pflichten normiert werden, zu deren Konkretisierung die Satzungsversammlung über § 59b BRAO ermächtigt wurde. Eine Ermächtigungsgrundlage, nach der die Berufsordnung Berufspflichten im Zusammenhang mit einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt regeln kann, besteht nach Auffassung des BGH indes nicht. Insbesondere stelle § 59b Abs. 2 Nr. 6b BRAO keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage dar, weil danach nur „die besonderen Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden […] bei Zustellungen“ festgelegt werden könnten. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt sei davon nicht umfasst, so der BGH. Ebenso scheide eine extensive Auslegung von § 59b Abs. 2 Nr. 8 BRAO aus.
Seit 01.01.2010 ist zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Leistungsortes und damit der Umsatzsteuerbarkeit anwaltlicher Dienstleistungen „über die Grenze“ nach dem Leistungsempfänger (Privatperson oder Unternehmer) und dessen (Wohn-)Sitz zu unterscheiden. Je nach Fallgestaltung stellen sich Fragen in Bezug auf die Nachweispflichten des Rechtsanwalts und ihrer Vereinbarkeit mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung anwaltlicher Dienstleistungen mit Auslandsbezug vier typische Fallgestaltungen dargestellt. Diese Handlungshinweise finden Sie beigefügt.
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung:
Montag, 14.03.2016 (1. Prüfungstag)
Dienstag, 15.03.2016 (2. Prüfungstag)
Mittwoch, 16.03.2016 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2015.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Mittwoch, 11.05.2016
Donnerstag, 12.05.2016
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Montag, 30.05.2016
Dienstag, 31.05.2016
Mittwoch, 01.06.2016
Anmeldeschluss ist Mittwoch, 31.12.2015 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 PO. Die Prüfungsordnung können Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Bamberg www.rakba.de herunterladen.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten.
Weitere Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg www.rak-nbg.de.
Die schriftliche Abschlussprüfung 2016/I findet in den Fächern
fachbezogene Informationsverarbeitung sowie Recht, Wirtschaft und Sozialkunde am Dienstag, 26.01.2016, ab 08:00 Uhr
Rechtsanwaltsgebührenrecht, Zivilprozessrecht und Rechnungs- wesen am Donnerstag, 28.01.2016, ab 08:00 Uhr
in den Berufsschulen in
Aschaffenburg, Seidelstraße 2
Bamberg, Dr.-v.-Schmitt-Straße 12
Bayreuth, Äußere Badstraße 32
Würzburg, Stettiner Straße 1 (Klara-Oppenheimer-Schule)
statt.
Anmeldungen sind in der Zeit vom 23.11. bis 14.12.2015 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, einzureichen.
Den Anmeldungen sind beizufügen:
Ausbildungsnachweise (Ausbildungszeugnis) in Kopie
Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung in Kopie
letztes Zeugnis der zuletzt besuchten (Berufs-) Schule
(tabellarischer) Lebenslauf
Berichtsheft
Die Anmeldung ist vom Prüfling zu unterschreiben und vom Ausbildungsanwalt gegenzuzeichnen. Ferner ist anzugeben, unter welcher Nummer der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, zu überweisen.
Die mündliche Prüfung findet am Mittwoch, 02.03.2016, statt.
Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ Nr. 221 von September 2015 entnehmen.
Nach § 8 Abs. 1 BBiG kann die Ausbildungszeit (auch) von angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Hierzu haben der Auszubildende und der Ausbilder einen gemeinsamen Antrag zu stellen, über den die Rechtsanwaltskammer als zuständige Stelle entscheidet. Weil entsprechende Anträge, insbesondere im Rahmen geförderter Umschulungsmaßnahmen, in letzter Zeit desöfteren bei der Geschäftsstelle eingehen, wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Höchstdauer der Förderung von regelmäßig zwei Jahren ist für sich alleine genommen nicht ausreichend, um die dreijährigen Ausbildungszeit (§ 2 ReNoPat-AusbV vom 29.08.2014) abzukürzen. Es müssen stets die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 BBiG vorliegen, was von der Rechtsanwaltskammer in jedem Einzelfall gesondert geprüft wird.
Eine Prognose darüber, ob das Ausbildungsziel auch in der gekürzten Zeit erreicht wird, ist vor allem im Berufsschuljahr 2015/2016 problematisch. Denn nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erfolgt die Einschulung aller Auszubildenden, die nach 01.08.2015 ihre Lehre begonnen haben und somit der neuen ReNoPat-AusbV unterfallen, in die 10. Klasse (und nicht wie bislang in die 11. Klasse). Die Verkürzung erfolgt damit durch Wegfall der wichtigen 12. Klasse, deren Unterrichtsstoff selbständig zu erarbeiten ist.
Schon aus diesem Grunde wird allen Ausbildern davon abgeraten, derzeit einen Verkürzungsantrag zu stellen. Sollten es die Leistungen des Auszubildenden rechtfertigen, kann zu gegebener Zeit noch immer die vorzeitige Abschlussprüfung beantragt werden. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wird sich die Situation normalisieren und die Abkürzung wieder durch Wegfall der 10. Klasse stattfinden.
Am 24.10.2015 fand zum achten Mal die Kronacher Ausbildungsmesse statt, auf der die Rechtsanwaltskanzlei Wittmann aus Kronach mit einem Messestand vertreten war. Im Anhang finden Sie einen Kurzbericht über die gelungene Veranstaltung.
Wie bereits mitgeteilt hat im September 2015 das Verfahren zur Bestellung der beA-Karte (beA-Karte Basis und beA-Karte Signatur) und, soweit erforderlich bzw. gewünscht, der Mitarbeiterkarten und Kartenlesegeräte begonnen. Hierzu hat die Bundesrechtsanwaltskammer am 04.09.2015 an jeden eingetragenen Rechtsanwalt ein Schreiben verschickt, in dem die genaue Vorgehensweise erläutert wird und das die zur Bestellung notwendige persönliche Antragsnummer enthält.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bestellung noch nicht vorgenommen haben, werden gebeten, dies zeitnah zu erledigen, damit jeder bis 01.01.2016 die Erstregistrierung im beA-System vornehmen und dadurch sein Postfach aktivieren kann. Bitte beachten Sie, dass sich die Auslieferung der beA-Karten nach der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen richtet und sich die Kartenproduktion über einen längeren Zeitraum hinziehen wird.
Die Beantragung der beA-Karte erfolgt über die Internetadresse https://bea.bnotk.de, eine gesondert eingerichtete Seite der Bundesnotarkammer. Neben der Antragsnummer ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bea.brak.de sowie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter www.rakba.de.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vor 01.01.2016 von der RAK Bamberg zu einer anderen Rechtsanwaltskammer wechseln wollen, werden darauf hingewiesen, dass sie nach der Aufnahme durch die neue Kammer von der BRAK ein weiteres Schreiben mit geänderter persönlicher Antragsnummer erhalten werden. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine beA-Karte bestellt haben, müssen Sie unter Angabe der neuen Antragsnummer einen neuen Bestellprozess einleiten. Andernfalls sollten Sie mit der Bestellung abwarten, bis der Kammerwechsel vollzogen ist.
Der Anwaltsverein Aschaffenburg bietet am Donnerstag, 19.11.2015, eine Informationsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an. Sie findet von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Martinushaus in Aschaffenburg, Treibgasse 26, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk aus Wiesbaden.
Näheres können Sie dem beigefügten Sonder-Rundschreiben entnehmen, das auch ein Anmeldeformular enthält.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2015 noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten, diese bis 31.12.2015 vollständig an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (Kopien genügen). Bitte beachten Sie hierbei, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.
Die „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“ ruft auch in diesem Jahr zu Spenden zugunsten von bedürftigen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie für deren Familien und Hinterbliebene auf. Das Spendenkonto lautet wie folgt:
Deutsche Bank Hamburg, IBAN: DE45 2007 0000 0030 9906 00, BIC: DEUT DEHH XXX.
Zudem bittet die Hülfskasse um Mitteilung von Notfällen, um Betroffenen in schwierigen Lebensumständen, verursacht z. B. durch Krankheit oder Alter, schnell helfen zu können.
Im Jahre 2014 konnte bundesweit ein Gesamtbetrag von 112.325,00 € an 213 Bedürftige ausgezahlt werden. Im Namen der Unterstützten dankt der Vorstandsvorsitzende der Hülfskasse, Rechtsanwalt Bernd-Ludwig Holle, allen Förderinnen und Förderern sehr herzlich für ihre Solidarität.
Weitere Informationen finden Sie unter https://huelfskasse.de und auf Facebook unter http://www.facebook.com/huelfskasse.
Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) werden besonders gerne von Rechtsanwälten genutzt, deren Kanzlei zuvor in einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) organisiert war. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Soldan Institut zwei Jahre nach Einführung der PartGmbB in Deutschland vorgestellt hat. In einer PartGmbB haften Rechtsanwälte, anders als in der einfachen Partnerschaftsgesellschaft, für berufliche Kunstfehler auch dann nicht persönlich, wenn sie das Mandat bearbeitet haben.
50% der mittlerweile in einer PartGmbB tätigen Rechtsanwälte waren zuvor in einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft aktiv, 43% in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Soldan Institut prognostiziert in seiner Untersuchung, dass auch die PartGmbB, wie bereits zuvor die (einfache) Partnerschaftsgesellschaft und die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Dominanz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Organisationsmodell für Anwaltskanzleien nicht beseitigen wird. Die GbR ist und bleibt die am häufigsten genutzte Rechtsform.
Die Mehrheit der befragten Rechtsanwälte (58%), die auf die PartGmbB verzichten, begründet dies damit, die Haftungsrisiken anderweitig, meist durch eine Versicherung, hinreichend abgesichert zu haben. Fast ähnlich bedeutsam ist aber der Zwang, den Rechtsformzusatz „mbB“ tragen zu müssen (57%). Offensichtlich unterstellen viele Rechtsanwälte, dass Rechtssuchende diesen Rechtsformzusatz negativ bewerten, vermutlich wegen der Nähe der Abkürzung zu dem in der Bevölkerung allgemein bekannten „mbH“-Zusatz“. Den deutlich erhöhten Versicherungsschutz, den die PartGmbB unterhalten muss, nennt hingegen nur ein Drittel der Befragten als Grund dafür, ihre Kanzlei nicht als solche zu organisieren. Diese Auflage war damals im Gesetzgebungsverfahren von vielen Experten als problematisch angesehen worden.
Die Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten 2015“ hat die anliegenden Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet, die zukünftig in der Gutachtenerstellung Standard werden sollen. Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundespsychotherapeutenkammer erstellt und fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer hat ein Verzeichnises der öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer veröffentlicht. Das nach Sprachen und Landgerichtsbezirken geordnetes Verzeichnis finden Sie hier.
Wie schon in den vergangenen Jahren können auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte auch im Schuljahr 2015/2016 an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch teilnehmen. Sie eröffnet die Möglichkeit, die berufsspezifischen Englischkenntnisse in einer aussagekräftigen Form dokumentieren zu lassen.
Die Auszubildenden erhalten ein eigenes Zeugnis, in dem in transparenter Weise für die vier Aufgabenbereiche die Anforderungen und Prüfungsleistungen beschrieben werden. Das erworbene KMK-Fremdsprachenzertifikat kann so die Chancen bei Bewerbungen um Arbeitsplätze deutlich verbessern, weil berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse in vielen Betrieben in der Praxis benötigt werden. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die seit 01.08.2015 geltende ReNoPat-AusbV die Vermittlung von Grundzügen der englischen Sprache vorschreibt, um dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr Rechnung zu tragen.
Termin für die schriftliche Zertifikatsprüfung ist Mittwoch, 27.04.2016. Nähere Informationen werden im Januar oder Februar 2016 veröffentlicht. Einstweilen darf auf die Internetseite http://www.kmk-zertifikate-bayern.de verwiesen werden. Alle Ausbilder werden gebeten, ihre Auszubildenden zur Teilnahme zu ermuntern und ihnen hierfür arbeitsfrei zu geben, sollte die Prüfung nicht ohnehin an einem Berufsschultag stattfinden.
Im Newsletter von September 2015 wurde bereits darauf hingewiesen, dass vom 07.12. bis 10.12.2015 jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Nürnberger Messegelände die Berufsbildungsmesse stattfinden wird. In drei Messehallen werden über 200 Aussteller erwartet, die Ausbildungsangebote für Schülerinnen und Schüler aller Schularten vorstellen – von der dualen Ausbildung und schulischen Ausbildungsgängen bis hin zur Hochschule Dual. Neben den Jugendlichen sind Bildungsfachleute Zielgruppe der Veranstaltung.
Für Fachleute der beruflichen Bildung besonders interessant ist ein Besuch des Kongresses am 09.12.2015 und des Thementags am 10.12.2015, die unter dem Motto „Berufliche Bildung – die Vielfalt der Potentiale entwickeln“ stehen. Dabei liegt beim Berufsbildungskongress der Fokus auf dem Zuzug nach Deutschland, beim Thementag auf dem erfolgreichen Übergang in die Berufsausbildung. Die Themen des Kongressprogramms werden von hochkarätigen Referenten beleuchtet, ergänzt um die Sicht von Praktikern aus der Wirtschaft.
Mit einem gemeinsamen Messestand werden auch die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg auf der Messe vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten mit der Möglichkeit der Fortbildung zum/zur Gepfrüten Rechtsfachwirt/in vorstellen.
Weitere Informationen finden Sie in beiliegender Ankündigung sowie auf den Internetseiten des Veranstalters unter www.bbk.bayern.de.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltsvereinen flächendeckende Informationsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) anbietet. Sie verfolgen das Ziel, alle Kolleginnen und Kollegen im Kammerbezirk noch besser auf die Nutzung des beA vorzubereiten, das die Bundesrechtsanwaltskammer zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt einrichten wird. Folgende Veranstaltungen werden stattfinden:
Am 26.10.2015 in Himmelkron (AVe Bayreuth, Hof und Kulmbach): Von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Gasthof Opel Himmelkron, Lindig 2, 95502 Himmelkron
Am 28.10.2015 in Kronach (AV Kronach): Von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Gaststätte Turnerheim, Rodacher Straße 7, 96317 Kronach
Am 29.10.2015 in Schweinfurt (AV Schweinfurt): Von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Panorama Hotel, Am Oberen Marienbach 1, 97421 Schweinfurt
Am 02.11.2015 in Würzburg (AV Würzburg): Von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr im Saalbau Luisengarten (großer Saal), Martin-Luther-Straße 1, 97072 Würzburg
Am 04.11.2015 in Coburg (AV Coburg): Von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Justizgebäude Coburg, Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
Am 05.11.2015 in Bamberg (AVe Bamberg und Forchheim): Von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Verlagshaus der Mediengruppe Oberfranken, Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg
Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass zum 01.08.2015 die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft getreten ist. Welche Änderungen sie enthält und welche Auswirkungen sie auf den praktischen Bereich der Ausbildung hat, skizzieren Ronja Tietje und Marlies Stern vom RENO Bundesverband in ihrem Beitrag. Dieser ist in der Zeitschrift RENOpraxis 7/2015 des ZAP Verlages erschienen und kann kostenfrei unter http://www.zap-verlag.de/Renopraxis/Beitraege abgerufen werden. Desweiteren finden Sie ihn beiliegend als PDF-Dokument.
Wie im Newsletter von Juli 2015 bereits angekündigt findet am Freitag, 30.10.2015, und Samstag, 31.10.2015, in Hof (Saale) das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum statt. Ausrichter sind auch diesmal – in Kooperation mit der Deutsch-Tschechischen Juristenvereinigung (DTJV) – die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer, wobei die RAK Bamberg federführend die Organisation übernommen hat.
Generalthema ist der „Elektronische Rechtsverkehr und Datenschutz„, zu dem Referenten aller beteiligter Kammern interessante Vorträge halten werden. Darüber hinaus ist wie immer ein umfangreiches Rahmenprogramm geplant.
Nähere Information können Sie dem Tagungsprogramm und der Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 16.10.2015.
Seit 01.09.2015 haben auch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Beratung und Vertretung in Steuersachen, namentlich im Zusammenhang mit der vorausgefüllten Steuererklärung, die Vollmachtsdatenbank (VDB) zu nutzen, um auf einfache und schnelle Weise auf Daten ihrer Mandanten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind, zugreifen zu können. Dieser Service stand bislang nur Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern offen.
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank, die keine Mitgliedschaft bei der DATEV voraussetzt, erfolgt über die Homepage der Kammer. Auf der Seite www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/vollmachtsdatenbank – dorthin gelangen Sie auch über die Startseite www.rakba.de – finden Sie alle wesentlichen Informationen, wie die Anmeldung zur Teilnahme an der VDB vorzunehmen ist.
Um alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk noch besser auf die Nutzung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA), welche die Bundesrechtsanwaltskammer zum 01.01.2016 einrichten wird, vorzubereiten, hat sich der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg entschlossen, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltsvereinen flächendeckende Informationsveranstaltungen anzubieten.
Referentin wird Rechtsanwältin Sabine Ecker sein, Leitende Beraterin „Rechtsanwaltsmarkt“ sowie Leiterin des Projekts „Organisation Anwaltskanzlei und elektronischer Rechtsverkehr im Anwaltsmarkt“ der DATEV eG Nürnberg. Sie wird sich unter dem Titel „Keine Angst vor beA“ insbesondere mit Grundlagenwissen sowie den organisatorischen und technischen Voraussetzungen befassen.
Die genauen Termine und Veranstaltungsorte werden demnächst in einer gesonderten Einladung bekannt gegeben werden. Fortlaufende Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite der RAK Bamberg unter www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildungsveranstaltungen/.
Vor etwa drei Wochen hat das Verfahren zur Bestellung der beA-Karte (beA-Karte Basis und beA-Karte Signatur) und, soweit erforderlich bzw. gewünscht, der Mitarbeiterkarten und Kartenlesegeräte begonnen. Hierzu hat die Bundesrechtsanwaltskammer an jeden eingetragenen Rechtsanwalt ein Schreiben verschickt, in dem die genaue Vorgehensweise erläutert wird und das die zur Bestellung notwendige persönliche Antragsnummer enthält.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sofern noch nicht geschehen, möglichst umgehend ihre Bestellung aufzugeben, damit jeder bis 01.01.2016 die Erstregistrierung im beA-System vornehmen und dadurch sein Postfach aktivieren kann. Bitte beachten Sie, dass sich die Auslieferung der beA-Karten nach der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen richtet und sich die Kartenproduktion über einen längeren Zeitraum hinziehen wird.
Die Beantragung der beA-Karte erfolgt über die Internetadresse https://bea.bnotk.de, eine gesondert eingerichtete Seite der Bundesnotarkammer. Neben der Antragsnummer ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bea.brak.de sowie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter www.rakba.de.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vor 01.01.2016 von der RAK Bamberg zu einer anderen Rechtsanwaltskammer wechseln wollen, werden darauf hingewiesen, dass sie nach der Aufnahme durch die neue Kammer von der BRAK ein weiteres Schreiben mit geänderter persönlicher Antragsnummer erhalten werden. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine beA-Karte bestellt haben, müssen Sie unter Angabe der neuen Antragsnummer einen neuen Bestellprozess einleiten. Andernfalls sollten Sie mit der Bestellung abwarten, bis der Kammerwechsel vollzogen ist.