Umfrage zur Nutzerführung des zukünftigen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (Frist verlängert!)

Pilotprojekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gestartet

Gesetzgebungsvorschlag der BRAK zur Befreiung von Syndici von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

Syndikusanwälte: Informationen der DRV Bund zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 03.04.2014

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2015

Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) ist online

Veröffentlichung der Fachanwaltsstudie

Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 24.02.2015 in Bamberg

Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Gebührenrecht (RVG) am 11.03.2015 in Bamberg

Kammerversammlung am 24.04.2015 in Bamberg

Seminare des Forums Vergabe e.V.

Nürnberger Gespräche 2015

5. Würzburger Schimmelpilz-Forum am 20.03. und 21.03.2015

Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft

Umfrage zur Nutzerführung des zukünftigen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes ab 01.01.2015

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 10.11. und 11.11.2014

BVerfG zum Wiederaufleben der Fachanwaltsbezeichnung bei erneuter Anwaltszulassung

Umsetzung des neuen beschleunigten und vereinfachten Sorgerechtsverfahrens

Termine für die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2015/I

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2015

Verbraucherzentrale startet Kampagne zum digitalen Nachlass

Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg

Pressemitteilungen des BayVGH

Umfrage zur Nutzerführung des zukünftigen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (Frist verlängert!)

Aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen, die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden. Derzeit befindet sich die BRAK in der Entwicklungsphase der Postfächer.

Eine Online-Umfrage soll dabei helfen zu ermitteln, welche Anforderungen die künftigen Nutzer des beA an das zu entwickelnde System haben. Die Umfrage wird noch bis 31.12.2014 verfügbar sein, um so zu gewährleisten, dass die Informationen direkt in den laufenden Entwicklungsprozess miteinbezogen werden. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich zu beteiligen.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen. Die Umfrage finden Sie hier.

Pilotprojekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gestartet

Am 01.12.2014 ist beim Landgericht Landshut ein Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gestartet. Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betonte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback zu diesem Anlass, dass für die Verfahrensbeteiligten in Zivil- und Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit damit ein neuer, zusätzlicher Weg geschaffen worden sei, um Klagen, Anträge und sonstige Dokumente schnell, kostengünstig und ohne Bindung an Bürozeiten bei Gericht einreichen zu können. Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs sei ein weiterer großer Schritt bei der Modernisierung der Justiz. Das Landgericht Landshut sei damit von überall her und vor allem rund um die Uhr erreichbar, so der Minister.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über das Internet, weshalb besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, damit dies verschlüsselt und sicher erfolgen kann. Hierfür steht ein besonderes Programm namens „Elektronisches Gerichtspostfach – EGVP“ zur Verfügung, das im Auftrag der deutschen Justiz speziell für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt wurde. Das Programm ist für jedermann kostenlos unter www.egvp.de zu beziehen. Für seinen Einsatz ist ein herkömmlicher PC mit Internetanschluss und Internetbrowser ausreichend.

Die technischen Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beim Landgericht Landshut seien somit gering, so Justizminister Prof. Dr. Bausback. Für den vertraulichen und sicheren Transport der Daten im Internet stehe ein Programm zur Verfügung. Aus gesetzlichen Gründen müssten Klagen, Anträge usw. allerdings mit einer sog. qualifizierten digitalen Signatur versehen sein. Die Chipkarten hierfür würden auf dem freien Markt angeboten. Der Minister brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dieses zukunftsweisende Verfahren vor allem von der Anwaltschaft genutzt werde. Er erinnerte daran, dass, soweit eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, diese weiterhin auch bei dem neuen Kommunikationsweg eingehalten werden müsse.

Ab dem kommenden Jahr ist die Ausdehnung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf das Landgericht Regensburg und anschließend auf das Landgericht Coburg, also auch auf den Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg, geplant.

Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung vom 12.11.2014 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20/2014, S. 503 ff.) finden Sie hier.

Gesetzgebungsvorschlag der BRAK zur Befreiung von Syndici von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Anfang Dezember 2014 einen eigenen Gesetzgebungsvorschlag zur Befreiung von Syndici von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht vorgelegt und an den Bundesjustizminister übersandt. Sie ist der Auffasssung, dass die aus den Urteilen des BSG vom 03.04.2014 resultierende sozialrechtliche Problematik der Syndikusanwälte (Mitgliedschaft im Versorgungswerk) nur durch eine Anpassung des SGB VI beseitigt werden kann. Eine Änderung des geltenden Berufsrechts (BRAO) lehnt sie ab.

Nähere Einzelheiten zu dieser Problematik und den Gesetzgebungsvorschlag der BRAK finden Sie hier.

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2015

Am 04.12.2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Pressekonferenz die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie ist ab 01.01.2015 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2013.

Die Unterhaltsbeträge als solche blieben zunächst identisch. Denn die Regelsätze für den Kindesunterhalt richten sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag, den das Bundesministerium der Finanzen erst im Laufe des Jahres anheben wird.

Erhöht wurden die Selbstbehaltssätze, also diejenigen Beträge, die einem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen selbst zum Leben verbleiben müssen; eine Folge der gestiegenen „Hartz IV“-Regelsätze. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beläuft sich nunmehr auf 1.080,00 € (zuvor 1.000,00 €) bei erwerbstätigen und 880,00 € (zuvor 800,00 €) bei nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldnern.

Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern und Eltern wurden angepasst.

Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) ist online

Am 08.12.2014 ist das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) auf dem Europäischen e-Justizportal online gestellt worden. Damit ist es jetzt möglich, unter https://e-justice.europa.eu/external.do?idTaxonomy=334&plang=de&init=true europaweit nach Rechtsanwälten zu suchen. Suchkriterien sind Land, Name oder auch Tätigkeitsschwerpunkte.

Die Suchmaschine wird gemeinsam von der Europäischen Kommission und den teilnehmenden nationalen Anwaltskammern betrieben. Bislang nehmen Kammern aus 17 EU-Mitgliedstaaten teil, darunter auch die Bundesrechtsanwaltskammer.

Veröffentlichung der Fachanwaltsstudie

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe (IFB) erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die befragten Kolleginnen und Kollegen Fragen zu einem etwaigen Reformbedarf beantworten.

Die Zusammenfassung des Forschungsdesigns und ausgewählter Befragungsergebnisse finden Sie hier. Im Übrigen wird auf die „Nachrichten aus Berlin“ der BRAK, Ausgabe 17/2014 vom 05.12.2014, verwiesen.

Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 24.02.2015 in Bamberg

Am Dienstag, 24.02.2015, führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht durch. Sie findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Er wird über wesentliche Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht informieren.

Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 13.02.2015.

Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Gebührenrecht (RVG) am 11.03.2015 in Bamberg

Am Mittwoch, 11.03.2015, führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Gebührenrecht (RVG) durch. Sie findet von 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Rechtsanwalt Norbert Schneider aus Neunkirchen, Mitglied des Ausschusses RVG und Gerichtskosten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts und (Mit-) Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum RVG.

Eine Einladung mit weiteren Einzelheiten zum Seminar werden Sie Mitte Januar 2015 gesondert erhalten.

Kammerversammlung am 24.04.2015 in Bamberg

Wie Sie dem Mitteilungsblatt RAK-InForm von Dezember 2014 bereits entnehmen konnten, findet am Freitag, 24.04.2015, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2015 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 14:00 Uhr beginnen.

Bereits für 09:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Marketing geplant. Um 13:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen werden Sie mit dem Mitteilungsblatt von März 2015 erhalten.

 

Nürnberger Gespräche 2015

Am Freitag, 06.03.2015, finden im historischen Saal 600 des Justizpalastes in Nürnberg, Fürther Straße 110, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Nürnberger Gespräche 2015 statt. Es handelt sich um eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann. Sie wird unterstützt von den Oberlandesgerichten Nürnberg und Bamberg, der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken sowie den Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg.

Themen sind der Rechts- und Justizstandort Bayern und die hierzu gegründete Initiative, die aktuelle Rechtsprechung rund um die obigen drei Berufsgruppen, die richterliche Prozessleitung und das anwaltliche Fragerecht sowie Rechtsfragen im Beweisbeschluss. Auch ein Vortrag zur Historie der Nürnberger Prozesse und eine Führung durch das Memorium sind vorgesehen.

Nähere Einzelheiten zu dieser Veranstaltung können Sie der Einladung und dem Programm entnehmen.

 

5. Würzburger Schimmelpilz-Forum am 20.03. und 21.03.2015

Vom 20.03. bis 21.03.2015 findet im NOVUM Conference & Events in Würzburg das 5. Würzburger Schimmelpilz-Forum statt. „Schimmel in Gebäuden: Risiken, Kosten, Vorsorge” lautet das Motto der Fachveranstaltung. Im Fokus stehen:

* Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Schimmelschäden
* Sanierungskosten bei Schimmelschäden – Sparen, egal was es kostet?
* Vorsorge: Mit geringem Aufwand kostenträchtige Fehler vermeiden

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Die Anmeldung ist bis spätestens 20.01.2015 per E-Mail, Telefax oder online möglich. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.

Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft

Am 10.11.2014 hat die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin den 9. Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft an den britischen Karikaturisten Steve Bell verliehen. Mit dem Preis würdigt die BRAK das Engagement national und international herausragender Karikaturisten, die sich mit ihren kritischen Darstellungen aktueller politischer und gesellschaftlicher Missstände für eine gerechtere und menschlichere Welt einsetzen.

Steve Bell ist einer der bekanntesten britischen Zeichner. Seit mehr als 30 Jahren erscheint in der englischen Tageszeitung „The Guardien“ fast täglich sein Comicstrip „if …“, mit dem er treffsicher und sarkastisch die englische und internationale Tagespolitik kommentiert. Seit 1991 zeichnet er daneben – ebenfalls fast täglich – eine Einzelkarikatur für die Kommentarseite des „Guardien“.

Für die Bundesrechtsanwaltskammer hat Steve Bell – wie die vorherigen Preisträger auch – eine Karikatur gezeichnet, die in limitierter Auflage erscheint. In Anlehnung an ein bekanntes Foto aus den 70er Jahren zeigt es einen englischen Richter auf dem Tennisplatz, der sich ungeniert seine nackte Kehrseite kratzt. Er steht stellvertretend für die britischen Juristen, die, so Steve Bell in seiner Dankesrede, so furchtbar konservativ und selbstzufrieden seien.

Andreas Platthaus, Mitglied der Jury des Karikaturpreises und stellvertretender Leiter des Feuilletons der FAZ, der die Laudatio sprach, würdigte Steve Bell als einen Klassiker seiner Zunft. Er stehe in der besten Tradition englischer Karikaturisten: Er ist witzig, einfallsreich und gnadenlos. Wer ihm einmal als Motiv unter die Feder geraten ist, der hat sein Gesicht schon verloren, so Platthaus in der Broschüre zur Preisverleihung.

Die Karikatur „Judgeballs“ kann als signierter Kunstdruck zum Preis von 195,00 € zzgl. Versand und Verpackung bei der BRAK unter ghetti@brak.de bestellt werden.

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Umfrage zur Nutzerführung des zukünftigen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen, die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden. Derzeit befindet sich die BRAK in der Entwicklungsphase der Postfächer.

Eine Online-Umfrage soll dabei helfen zu ermitteln, welche Anforderungen die künftigen Nutzer des beA an das zu entwickelnde System haben. Die Umfrage wird kurzfristig bis 14.12.2014 verfügbar sein, um so zu gewährleisten, dass die Informationen direkt in den laufenden Entwicklungsprozess miteinbezogen werden. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich zu beteiligen. Die Umfrage finden Sie hier.

Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes ab 01.01.2015

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz – MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I 2014 S. 1348), beschlossen als Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz), wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 erstmals in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 € je Zeitstunde (§ 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG) eingeführt. Dieser gilt auch für Beschäftigte in Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und sonstiges Kanzleipersonal. Weil Übergangsfristen für diese Berufsgruppe nicht vorgesehen sind, wird um besondere Beachtung und ggfs. Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge gebeten. Bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 40 Wochenstunden beläuft sich der Mindestlohn auf 1.473,33 € brutto pro Monat.

Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB IV haben einen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes nach § 1 Abs. 1 MiLoG. Zudem besteht, ebenso wie bei Beschäftigten, denen monatlich unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der gleiche Bruttolohn gezahlt wird, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Dauer) (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Ein Minijobber, der eine Vergütung von 450,00 € im Monat erhält, darf ab Januar 2015 somit nur noch 12 Stunden pro Woche arbeiten; eine Überschreitung dieser Grenze würde zwangsläufig zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führen.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Personen, die sich in der Berufsausbildung befinden (deren Entlohnung wird weiterhin durch das Berufsbildungsgesetz geregelt) und ehrenamtliche Tätige (§ 22 Abs. 2 und 3 MiLoG). Besondere Vorschriften gelten für Praktikanten und Langzeitarbeitslose (§ 22 Abs. 1 und 4 MiLoG).

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, allen anspruchsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu bezahlen (§ 20 MiLoG). Vereinbarungen, die den Anspruch auf den Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG). Die Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers wird von den Behörden der Zollverwaltung überprüft (§§ 14 und 15 MiLoG). Verstösse gegen § 20 MiLoG können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 € geahndet werden (§ 21 Abs. 1 Ziff. 9 und Abs. 3 MiLoG).

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das beigefügte Mindestlohngesetz verwiesen.

 

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

In einem aktuellen Bericht informiert die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) über die Sitzung ihres Verwaltungsrates am 20.10.2014. Behandelt wurden im Wesentlichen folgende Tagesordnungspunkte:

* Die Geschäftsergebnisse 2013

* Die Erweiterung des Finanzierungssystems um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens (oDPV) – Satzungsänderung zum 01.01.2015

* Gewinnverwendung und Dynamisierung 2015

* Die strategische Kapitalanlageplanung

* Die Wirtschaftsplanung

* Versorgungswerk im Internet und Kontaktaufnahme

Den Bericht finden Sie auf den Internetseiten der BRAStV.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 10.11. und 11.11.2014

In ihrer 7. Sitzung am 10.11. und 11.11.2014 in Berlin hat die bei der BRAK angesiedelte 5. Satzungsversammlung unter anderem folgende Beschlüsse zur Änderung des anwaltlichen Berufsrechts gefasst:

1. Regelung des Non-legal-Outsourcing:

In § 2 BORA wurde klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nicht vorliege, wenn die Einschaltung Dritter im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei sozialadäquat ist. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für Anwältinnen und Anwälte und holt das Non-legal-Outsourcing von IT-Dienstleistern oder Aktenvernichtern aus der Grauzone heraus.

2. Berufspflicht zur Mandatsarbeit:

Mit der Neufassung von § 11 Abs. 1 BORA wurde erstmal eine Berufspflicht zur Mandatsarbeit geschaffen. Der Rechtsanwalt ist zukünftig verpflichtet, ein Mandat „in angemessener Zeit zu bearbeiten“. Bisher kannte § 11 BORA nur eine Berufspflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Mandanten und zur unverzüglichen Beantwortung von Mandantenanfragen.

Die Neuregelungen müssen noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und anschließend  in den BRAK-Mitteilungen verkündet werden. Sie werden nicht vor 01.05.2015, eventuell erst zum 01.07.2015 oder 01.09.2015 in Kraft treten.

Den Wortlaut der neuen Vorschriften und weitere Details finden Sie hier.

BVerfG zum Wiederaufleben der Fachanwaltsbezeichnung bei erneuter Anwaltszulassung

In einem Beschluss vom 22.10.2014 (Az. 1 BvR 1815/12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein einmal erworbener Fachanwaltstitel nach einer Wiederzulassung des Rechtsanwalts weiterhin geführt werden könne, wenn die nach § 15 FAO vorgesehene jährliche Fortbildungspflicht erfüllt wurde. Auf die Verfassungsklage einer früheren Rechtsanwältin, die aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf die Rechte aus der Zulassung zur Anwaltschaft verzichtet hatte, stellten die Karlsruher Richter klar, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für das endgültige Erlöschen des Fachanwaltstitels fehle.

Es mag legitim sein, nach erneuter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Fortführung einer bereits vor dem Widerruf erworbenen Fachanwaltsbezeichnung von einem neuerlichen Erwerb und damit insbesondere von zeitlichen Vorgaben für eine anwaltliche Tätigkeit (§ 3 FAO) sowie vom Nachweis dabei erlangter besonderer praktischer Erfahrungen (§ 5 FAO) abhängig zu machen. Gleichwohl habe der Gesetzgeber in dieser Hinsicht die anwaltliche Berufsfreiheit nicht beschränkt, denn weder den Vorschriften des Gesetzes, noch des Satzungsrechts, ließe sich eine dahingehende Regelung entnehmen, so das BVerfG. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung sei zu respektieren.

 

Umsetzung des neuen beschleunigten und vereinfachten Sorgerechtsverfahrens

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) bittet um Unterstützung dabei, das neue am 19.05.2013 in Kraft getretene beschleunigte und vereinfachte Sorgerechtsverfahren für nicht miteinander verheiratete Eltern zu untersuchen. Ziel des VAMV ist es, aufgrund von Rechtsprechung und Erfahrungsberichten ein möglichst umfangreiches Bild der Auswirkungen der Neuregelung auf Alleinerziehende und ihre Kinder zu zeichnen, um daraus einerseits Schlussfolgerungen für die Beratung zu ziehen und andererseits Kriterien für die Evaluation des neuen Gesetzes zu erarbeiten und sie dem Justizministerium zur Verfügung zu stellen.

Der VAMV sucht hierfür Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Familienrecht tätig sind und einschlägige Beschlüsse nach § 1626a BGB (auch unveröffentlichte) zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind auch die weitergehenden Beobachtungen bei der Begleitung der Fälle von Interesse. Der VAMV bittet darum, die Beschlüsse und Erfahrungsberichte bis spätestens 31.12.2014 per E-Mail, Brief oder Fax unter dem Kennwort „Fallsammlung Sorgerecht“ zu übersenden.

Weitere Informationen können Sie dem in der Anlage beigefügten Aufruf des VAMV entnehmen.

Termine für die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2015/I

Die schriftliche Abschlussprüfung 2015/I findet in den Fächern

* fachbezogene Informationsverarbeitung sowie Recht, Wirtschaft und Sozialkunde am Dienstag, 27.01.2015, ab 08:00 Uhr

* Rechtsanwaltsgebührenrecht, Zivilprozessrecht und Rechnungswe- sen am Donnerstag, 29.01.2015, ab 08:00 Uhr

in den Berufsschulen in

* Aschaffenburg, Seidelstraße 2

* Bamberg, Dr.-v.-Schmitt-Straße 12

* Bayreuth, Äußere Badstraße 32

* Würzburg, Stettiner Straße 1 (Klara-Oppenheimer-Schule)

statt.

Anmeldungen sind in der Zeit vom 24.11. bis 15.12.2014 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, einzureichen.

Den Anmeldungen sind beizufügen:

* Ausbildungsnachweise (Ausbildungszeugnis) in Kopie

* Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung in Kopie

* letztes Zeugnis der zuletzt besuchten (Berufs-) Schule

* (tabellarischer) Lebenslauf

* Berichtsheft

Die Anmeldung ist vom Prüfling zu unterschreiben und vom Ausbildungsanwalt gegenzuzeichnen. Ferner ist anzugeben, unter welcher Nummer der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, zu überweisen.

Die mündliche Prüfung findet am Mittwoch, 04.03.2015, statt.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ Nr. 217 von September 2014 entnehmen.

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2015

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

* Montag, 16.03.2015 (1. Prüfungstag)

* Dienstag, 17.03.2015 (2. Prüfungstag)

* Mittwoch, 18.03.2015 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2014.

Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):

* Montag, 11.05.2015

* Dienstag, 12.05.2015

Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

* Montag, 18.05.2015

* Dienstag, 19.05.2015

* Mittwoch, 20.05.2015

Anmeldeschluss ist Mittwoch, 31.12.2014 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 PO. Die Prüfungsordnung können Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Bamberg www.rakba.de herunterladen.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten.

Weitere Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg www.rak-nbg.de.

Verbraucherzentrale startet Kampagne zum digitalen Nachlass

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat im Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt II“ die Kampagne „machtsgut“ gestartet. Sie soll Verbraucher für das Thema digitaler Nachlass sensibilisieren und darin bestärken, sich um ihren digitalen Nachlass zu kümmern.

Der vzbv weist in seiner Ankündigung darauf hin, dass Verbraucher im Internet Spuren hinterlassen, die über den Tod hinaus sichtbar bleiben. Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erben oft keinen Zugriff auf die Online-Konten. Sie könnten sich nicht um laufende Geschäfte, wie Internetauktionen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Nur wenige Unternehmen würden bislang Regeln aufstellen, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Regelungen seien zudem rechtlich fragwürdig. Darüber hinaus gehe es um einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Nachlass, etwa um den Umgang mit Profilen in sozialen Netzwerken.

Weil viele rechtliche und praktische Probleme umgangen werden könnten, hat der vzbv die im Anhang beigefügten drei Checklisten erarbeitet. Eine Checkliste hilft dabei, den digitalen Nachlass vorab zu regeln, eine weitere hält Tipps für Hinterbliebene bereit und die dritte Checkliste gibt eine Übersicht darüber, wie Internetanbieter wie Facebook, Google, GMX etc. mit Todesfällen umgehen. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten www.machts-gut.de und www.surfer-haben-rechte.de bereitgestellt.