Aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen, die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden. Derzeit befindet sich die BRAK in der Entwicklungsphase der Postfächer.
Eine Online-Umfrage soll dabei helfen zu ermitteln, welche Anforderungen die künftigen Nutzer des beA an das zu entwickelnde System haben. Die Umfrage wird noch bis 31.12.2014 verfügbar sein, um so zu gewährleisten, dass die Informationen direkt in den laufenden Entwicklungsprozess miteinbezogen werden. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich zu beteiligen.
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen. Die Umfrage finden Sie hier.