Corona – Änderung und Verlängerung der 14. BayIfSMV
Corona – Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe: Antragstellung jetzt möglich
Corona – Anspruchsausschluss für ungeimpfte Personen auf Entschädigung gemäß § 56 IfSG
Corona – Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Corona – Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Nachweis über den Zugang von beA-Nachrichten bei Gericht
Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2021
Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 09.12.2021
Fortbildungsveranstaltung des Coburger Anwaltvereins aus dem Verkehrsrecht
Online-Fortbildungsveranstaltung des RENO Franken e.V. am 16.02.2022
Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 17.02.2022
Neues Informationsblatt für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung
Schulungsmaterial „Acces for Justice for Migrants“
Konjunkturumfrage Winter 2021 in den Freien Berufen
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.
Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg
Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Mit Wirkung zum 19.10.2021 wurde die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut geändert. Seither müssen in allen Bereichen von 3G, 3G plus und 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Die Antragstellung für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III plus sowie für die Neustarthilfe plus ist jetzt bis Jahresende möglich. Die erst kürzlich für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 verlängerte Überbrückungshilfe III plus können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen seit 06.10.2021 beantragen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte, zu denen u.a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören, über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen; die Anmeldung dort ist mit der beA-Karte möglich. Die Antragsfrist wurde bis 31.12.2021 verlängert.
Unternehmen, die bereits für das dritte Quartal Überbrückungshilfe erhalten haben, können die Förderung für das vierte Quartal über einen Änderungsantrag beantragen. Bei Erstanträgen sind auch Abschlagszahlungen von bis zu 100.000,00 € möglich.
Ebenfalls bis zum Jahresende können Soloselbstständige die ebenfalls für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 verlängerte Neustarthilfe plus beantragen. Soloselbstständige, deren Umsatz durch die Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt ist, können damit zusätzlich bis zu 4.500,00 € Unterstützung erhalten. Die Antragstellung über prüfende Dritte – insbesondere auch für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, Genossenschaften u.a. – ist voraussichtlich ab Anfang November möglich.

Zum Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1 S. 4 des Infektionsschutzgesetzes für ungeimpfte Personen wird auf das
Hinweisschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von Oktober 2021
verwiesen. Ab 01.11.2021 erfolgt in Bayern eine Verschärfung in der Rechtsanwendung, weil davon auszugehen ist, dass für jede Person die Möglichkeit eines vollständigen Impfschutzes durch die Inanspruchnahme eines Impfangebots besteht. Die Behauptung, die Impfung sei bisher nicht möglich gewesen, wird dann grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
Näheres finden Sie unter Ziffer 9. (Seite 4) des Schreibens.

Um speziell in Zeiten der Corona-Pandemie dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ins Leben gerufen. Dennoch ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auch 2020 deutlich zurückgegeganen. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit haben deshalb mit einem
gemeinsamen Schreiben vom 19.10.2021
darum gebeten, Ausbildungsbetriebe nochmals über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Einzelheiten hierzu finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
Auch beim Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten gehen die Zahlen seit Jahren zurück, nicht nur bundesweit, sondern auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgender Entscheidung:
Eilantrag gegen Regelung zu Corona-Tests an Schulen bleibt ohne Erfolg

Aus aktuellem Anlass hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine
Stellungnahme zum Nachweis des Zugangs elektronischer Dokumente bei Gericht
veröffentlicht (vgl. z. B. § 130a Abs. 5 ZPO). Darin wird klargestellt, dass das beA–System alle notwendigen Nachweise liefert, die Gesetz und Rechtsprechung fordern.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf dem beA–Anwenderportal sowie in den beA-Newslettern der BRAK.

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 05/2021 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:
Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) am 09.12.2021 eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach anbieten. Sie findet unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) statt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Infoblatt des DAI,
das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen.

Der Coburger Anwaltverein bietet am Freitag, 12.11.2021, eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Das Kind im Verkehrsunfall“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr in der HUK-Arena in Coburg statt,
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der
Seminarausschreibung
Der RENO Franken e.V. veranstaltet am 16.02.2022 von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr ein Online-Seminar zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zur Kanzleiorganisation“. Nähere Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der
Ausschreibung
Der RENO Würzburg e.V. veranstaltet am 17.02.2022 ein Seminar zum Thema „Buchhaltung in der Kanzlei“. Es findet von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr in der Anwaltskanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte in Würzburg, Berliner Platz 10, statt.
Nähere Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der
Einladung
Der Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sein Informationsblatt für Rechtsanwälte neu gefasst. Es beinhaltet jetzt alle Hinweispflichten übersichtlich in einem Papier – bislang gab es verschiedene Versionen mit Kurzinformationen, Hinweispflichten nach der ODR-Verordnung und nach dem VSBG.
Die neue Fassung finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der BRAK unter https://brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/.
Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung (Stand: Oktober 2021)
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist auf das aktualisierte Schulungsmaterial der International Commission of Jurists über
den Zugang zum Recht für Migranten hin. Es soll Richtern und Anwälten als Unterstützung und Hintergrundinformation dienen, wenn sie Entscheidungen über die Rechte von Migranten und Flüchtlingen treffen oder diese verteidigen. Die Materialien behandeln
– faire Asylverfahren und wirksame Rechtsmittel,
– Zugang zum Recht in der Haft,
– Zugang zur Justiz bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten,
– Zugang zur Justiz beim Schutz des Rechts von Migranten auf Familienleben und
– Zugang zum Recht für Migrantenkinder.
Näheres finden Sie unter https://www.icj.org/europe–training–materials–on–access–to–justice–for–migrants/.
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2021 hat begonnen – mit einem Sonderteil zur Gründung in den Freien Berufen und dazu, wie der Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert werden kann.
Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur zehn bis zwölf Minuten. Unter dem Link www.t1p.de/konjunktur21-2 gelangen Sie zur Konjunkturumfrage, die bis 07.11.2021 laufen wird.
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB, die telefonisch (0911/2356524) oder per E-Mail (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de) erreichbar ist.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH zu folgenden Themen:
Blick auf die Vielfalt von Legal Tech: 6. Anwaltszukunftskongress erfolgreich virtuell umgesetzt
Team aus Hannover gewinnt den 9. Soldan Moot
Der 10. Soldan Moot wird vom 05.10. bis 08.10.2022 stattfinden. Weitere Informationen finden Sie unter https://soldanmoot.de/.