Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat ein neues Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, erstellt. Dazu gehören in erster Linie die Verpflichtung für alle Besucher, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu wahren, sich die Hände zu desinfizieren und eine Selbstauskunft zur Nachvollziehung von Infektionsketten zu erteilen.
Das Konzept steht nachfolgend zum Download bereit und kann auch auf der kammereigenen Internetseite unter https://www.rakba.de/ abgerufen werden.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat das Formular zur Corona-Selbstauskunft aktualisiert. Im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen war es erforderlich, das Formblatt wieder um eine an die aktuellen Erkenntnisse zu typischen COVID-19 Symptomen angepasste Gesundheitsfrage zu ergänzen. Die neue Version vom 16.10.2020 finden Sie nachstehend
geregelt ist. Sie sieht besondere Maßnahmen vor, sobald die sog. 7-Tages-Inzidenz einen bestimmten Grenzwert (35 – 50 – 100) übersteigt. Dabei handelt es sich vor allem um
eine Maskenpflicht an Orten, an denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen,
erweiterte Sperrstunden und Alkoholverbote,
die Begrenzung der Teilnehmerzahl privater Feiern und Veranstaltungen sowie
die Beschränkung der Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 10 bzw. 5 Personen.
Nähere Einzelheiten zur Corona-Ampel finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre zweite Corona-Umfrage ausgewertet. Das Gesamtergebnis sowie eine Bewertung finden Sie unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/; die Auswertung für Bayern können Sie nachfolgend herunterladen.
Zu den Umfrageergebnissen hat die BRAK vor wenigen Tagen eine neue Podcast-Folge veröffentlicht, die Sie unter https://www.brak.de/service/podcast/ anhören können. Unter dem Titel „Schwarz auf weiß – Ergebnisse der Corona-Umfrage“ spricht Geschäftsführerin Stephanie Beyrich mit Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen und Mitglied im Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit der BRAK, über die Auswirkungen der Pandemie auf die Anwaltschaft – ganz persönlich und auch generell.
Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 begonnen wird, 550,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 649,00 € bzw. 743,00 € an (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG). Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten (Ausbildungsverhältnisse, die schon vor dem 01.01.2021 bestanden, sind davon nicht betroffen!).
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Mit Wirkung zum 16.10.2020 wurde der bisherige Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt Thomas Olbermann zum neuen Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. Er ist damit Nachfolger von Gudrun Göller, die mit Ablauf des 31.08.2020 in den Ruhestand trat.
Thomas Olbermann, 61 Jahre alt, begann seine juristische Karriere im April 1991 als Staatsanwalt in Hof. Nach Stationen als Richter am Landgericht Hof (seit Juli 1994) und Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof (seit Juli 2003) wechselte er im Februar 2007 als Richter zum Oberlandesgericht Bamberg. Dem Amtsgericht Schweinfurt stand er seit 01.11.2013 vor.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) am Dienstag, 08.12.2020, eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) anbietet. Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main) statt.
Referenten sind Frank Klein, Geschäftsführer der RAK Schleswig-Holstein, und Andreas Kühnelt, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.
Ab 16.11.2020 wird die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht pilotiert. Ab dann werden neu eingehende Verfahren in allen Kammern elektronisch geführt. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem
Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisieren am 13.11.2020 zum dritten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“, diesmal als Online-Veranstaltung. Sie untersucht die Rolle von Anwaltschaft und Legal Tech-Anbietern und blickt dabei bewusst auch hinter und neben die üblichen Diskussionslinien.
Begleitend findet auch in diesem Jahr ein Posterwettbewerb statt, bei dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Arbeiten zum anwaltlichen Berufsrecht präsentieren.
Das Forum Vergabe e.V. bietet am 24.11.2020 in Berlin eine Hybrid-Fortbildungsveranstaltung zum Vergaberecht 2020 an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt Universität zu Berlin organisiert am Donnerstag, 26.11.2020, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eine Herbsttagung in Form einer Video-Konferenz zum Thema „Neues Berufsrecht für Insolvenzverwalter – Eigene Kammer oder fremde Kammer?“. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie Bitte der
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise erneut aktualisiert (die letzte Anpassung erfolgte im August 2020). Die Fassung von September 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.
Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt und Notar a.D. Kay-Thomas Pohl zur Situation von Rechtsanwälten nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union.