Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf E-Mails hingewiesen, die dazu auffordern, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, weil am Samstag, 29.08.2020, eine neue Version des beA installiert werde. Sie warnt dringend davor, dem dortigen Link zu folgen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer wird ab 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security bereitstellen, die auch eine neue Version des Installations- und Aktualisierungsprogramms enthält. Neben technischen Verbesserungen wurden Änderungen der Dialoge für den Ablauf der Installation der Client-Security vorgenommen. Zudem sind die Installation und Deinstallation der Client-Security auf Mac- und Linux-Systemen jetzt deutlich komfortabler.
Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version, die auf der beA-Startseite bereitgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung am beA ab 15.10.2020 nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.
Detaillierte Hinweise zur Deinstallation der alten und Installation der neuen Version auf Windows-, Mac- und Linux-Systemen finden Sie in der beA-Online-Hilfe. Dort werden ab 03.09.2020 die aktualisierten Beschreibungen bereitstehen.
Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt weiter zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben viele Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden. Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte finden Sie im
Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020
Neu: Oberlandesgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 06.07.2020
Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.
Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 4/2020 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise aktualisiert. Die neue Fassung von August 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.
Eine Anpassung der im Juli veröffentlichten Handlungshinweise war notwendig, weil die ursprünglich erwartete Fristverlängerung, ab wann Meldungen erfolgen müssen, in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Weitere Aktualisierungen wird der Ausschuss gegebenenfalls entsprechend der künftigen Entwicklung vornehmen.
Am 31.07.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Vorgesehen sind
eine Erhöhung der Anwaltsgebühren (die zuletzt zum 01.08.2013 erfolgte),
eine Anpassung der Honorare der Sachverständigen, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie der Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen und
eine Erhöhung der Gerichtskosten.
Die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:
die lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 %
eine Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Mandaten um zusätzliche 10 %
die Anhebung des Regelstreitwerts in Kindschaftssachen von 3.000,00 € auf 4.000,00 €
die Anhebung der Wertgrenze, ab der die PKH-/VKH-Vergütung nicht mehr steigt (PKH-Kappungsgrenze), von 30.000,00 € auf 50.000,00 €
Darüber hinaus gibt es weitere strukturelle Änderungen, die Sie im Einzelnen dem Entwurf entnehmen können. Dieser steht nachfolgend zum Download bereit.
Am Freitag, 09.10.2020, bietet der RENO Würzburg e.V. eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „RVG Spezial 2020“ an. Sie findet als Präsenzveranstaltung von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Burkardushaus Tagungszentrum am Dom in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt. Referentin ist Sabine Jungbauer, Geprüfte Rechtsfachwirtin aus München.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Am 10.09.2020 findet der „4. Campus Arbeitsrecht“ als Live-Stream statt. Im Fokus der Veranstaltung steht das Thema Mitbestimmung und Tarifbindung. Die Online-Teilnahme ist für alle offen und kostenfrei.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
Am 18.09.2020 veranstaltet der Deutsche Juristentag e.V. das digitale Forum „Pandemie und Recht“. Angeboten werden u.a. zwei Podien zu den Themen „Grundrechte in Zeiten der Pandemie“ und „Verteilung der Lasten der Pandemie“.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.
Am 08.10. und 09.10.2020 veranstaltet die Kripo Akademie gGmbH, eine Tochtergesellschaft des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e.V., in Bergisch Gladbach ein Symposium zum Thema „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Das Amtsgericht Bamberg hat seine Hinweise zum Verfahren in Kindschaftssachen überarbeitet. Die aktualisierte Fassung steht nachfolgend zum Download bereit.