In der Zeit vom 23.03. bis 24.04.2020 fand im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Neuwahl von neun Vorstandsmitgliedern aus den Landgerichtsbezirken Bamberg, Hof und Würzburg statt. 549 Kammermitglieder haben ihre Stimme abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von knapp 21 % entspricht. Nach Auszählung der gültigen Stimmzettel und Stimmen stellte der Wahlausschuss das Wahlergebnis wie folgt fest:
Vorstandsmitglieder aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg:
Damit sind alle oben genannten Kolleginnen und Kollegen für vier Jahre zu Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg gewählt worden.
Weitere Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlergebnis sind auf der Internetseite der RAK Bamberg veröffentlicht. Zudem wird auf die Informationen im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2020 verwiesen. Vorstand und Geschäftsführung bedanken sich bei allen Kammermitgliedern, die an der Wahl teilgenommen haben.
Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt stetig zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben nicht wenige Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden.
Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte steht nachfolgend zum Download bereit.
Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020
Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.
Ein Verstoß kann als Verletzung der anwaltlichen Berufspflicht sanktioniert werden. Dies hat beispielsweise das Anwaltsgericht Nürnberg in zwei Verfahren kürzlich entschieden und wegen fehlender Erstregistrierung am beA-System jeweils einen Verweis ausgesprochen und eine Geldbuße von 3.000,00 € verhängt.
Die Bundesagentur für Arbeit führt seit 06.04.2020 den elektronischen Rechtsverkehr schrittweise deutschlandweit ein. Die Anwendung E-JUSTIZ-BA ermöglicht es auch Rechtsnwältinnen und Rechtsanwälten, mit den Dienststellen der BA auf elektronischem Wege zu kommunizieren.
Für die Rechtsbehelfsstellen der Jobcenter, Operativen Services und Familienkassen werden besondere elektronische Behördenpostfächer freigeschaltet, so dass Nachrichten mit Verfahrensbezug elektronisch zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem BA-beBPo ausgetauscht werden können. Auch Dokumente, die der Schriftform bedürfen, können elektronisch versendet werden, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird.
Der Kanal beA zu beBPo darf zunächst ausschließlich zur Kommunikation bei Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen nach dem SGB I, SGB II, SGB III und SGB X bzw. dem EStG und der AO (bei Familienkassen) genutzt werden, weil diese Entscheidungen in die Aufgabengebiete der Rechtsbehelfsstellen fallen. Weitere Aufgabenbereiche der BA werden zu einem späteren Zeitpunkt an den ERV angeschlossen.
Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, Ausgabe 7/2020 vom 02.04.2020, sowie dem nachfolgenden Aufsatz, veröffentlicht im BRAK-Magazin Heft 2/2020.
Die für 22.06. und 23.06.2020 (auf der Kammerhomepage) angekündigten Seminare zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach können wegen der Corona-Krise leider nicht als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Die Kammer hat sich deshalb entschlossen, am Montag, 22.06.2020, ein Online-Seminar anzubieten, wenn auch in geringerem zeitlichen Umfang und mit begrenzter Teilnehmerzahl.
Nähere Informationen und die Einladung per beA folgen demnächst. Bitte reservieren Sie schon jetzt den Termin.
Am 28.04.2020 ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, die mit einem neuen Bußgeldkatalog verbunden ist. Insbesondere in folgenden Bereichen wurden Verschärfungen vorgenommen:
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei Rettungsgassen-Verstößen
Bei Parkverstößen
Beim Schutz von Radfahrern
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Erläuterungen zum neuen Bußgeldkatalog stehen nachfolgend zum Download bereit.
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat angesichts der anhaltenden Corona-Krise beschlossen, in diesem Jahr auf die geplante Präsenzveranstaltung in Wiesbaden zu verzichten und vom 15.06. bis 19.06.2020 erstmals einen „virtuellen Anwaltstag“ auszutragen. Angeboten werden FAO-Webinare sowie Diskussionen via Live-Stream, Video und Podcast. Auch die Fachmesse „AdvoTec“ wird virtuell.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Mitgliederstatistik zum Stichtag 01.01.2020 veröffentlicht. Danach verzeichneten die 28 Regionalkammern insgesamt 167.234 Mitglieder, ein Zuwachs von 0,52 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Frauenanteil stieg von 35,13 % auf 35,56 %.
Die Einzelzulassungen haben sich zugunsten der Syndikus-Zulassungen erneut deutlich verringert. Zum 01.01.2020 gab es 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 15.475 (Vorjahr: 14.013) Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt) und 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwälte.
Die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Statistik.
Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den Freien Berufen zum 30.09.2019 veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r von 3.113 im Vorjahr auf 3.074 gesunken. 11 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, darunter die Rechtsanwaltskammer Bamberg, in deren Bezirk sich die Anzahl von 115 auf 118 erhöhte. In 15 Kammern waren die Neuabschlüsse zum Teil deutlich rückläufig.
Nähere Einzelheiten, auch zu den Freien Berufen insgesamt, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.
Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer werden die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin zukünftig nur noch digital erscheinen; gedruckte Ausgaben wird es nicht mehr geben. Die Zeitschriften können dann in einer digitalen Version bequem am PC oder auf einem mobilen Endgerät gelesen werden. Am redaktionellen Konzept und Erscheinungsbild wird sich nichts ändern.
Die Links zu den digitalen Ausgaben erhalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihr beA, die übrigen Abonnenten werden per E-Mail versorgt. Die Umstellung ist zum 01.07.2020 (Heft 4/2020) geplant. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zusätzlich eine Zeitschriften-App angeboten.
Nähere Informationen zum künftigen Bezug der BRAK-Mitteilungen hat die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Internetseite, auf www.brak-mitteilungen.de und in den Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 6/2020 vom 22.04.2020) veröffentlicht. Letztere können Sie auch über den Newsletter der Rechtsanwaltskammer Bamberg http://newsletter.rakba.de/ abrufen.
Die Anpassung der seit 2013 unveränderten Rechtsanwaltsvergütung ist seit längerer Zeit ein großes Anliegen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins. Im Rahmen weiterer Gespräche mit den Bundesländern Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein wurde nunmehr das nachstehende Eckpunktepapier erstellt und am 15.04.2020 an Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht übersandt.
Danach ist unter anderem vorgesehen, die Rechtsanwaltsgebühren (inkl. Beratungshilfe) einmalig linear um 10% anzuheben (Gleiches gilt für die Gerichtskosten). Ein zusätzliches Erhöhungsvolumen ergibt sich aus diversen strukturellen Maßnahmen, beispielsweise der Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen und der PKH-/VKH-Kappungsgrenze, der gesetzlichen Erstreckung der PKH-Beiordnung bei Mehrvergleichen auf alle nicht anhängigen Gegenstände, einer Sonderanpassung der Gebühren im Sozialrecht sowie der Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und des Tage- und Abwesenheitsgeldes.
Es liegt jetzt am Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Der Ausschuss Migrationsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat die nachstehenden Hinweise für im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vertretung von Mandanten in Ankerzentren und während der Direktanhörung erarbeitet. Um Beachtung wird gebeten.
Am Donnerstag, 29.10.2020, findet im Strafjustizzentrum in Nürnberg der diesjährige Europäische Tag der Justiz statt. Nähere Infomationen zur Fachveranstaltung mit Vortrag und Workshops (13:30 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie zum Festakt im historischen Rathaussaal der Stadt Nürnberg (ab 19:00 Uhr) entnehmen Sie bitte dem
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2020 hat begonnen – mit einem Sonderteil zum Thema künstliche Intelligenz. Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Konjunkturumfrage, die noch bis 10.05.2020 laufen wird, gelangen Sie über diesen Link.
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB, die telefonisch (0911/2356524) oder per E-Mail (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de) erreichbar ist.