Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2023 nach § 4 Ziffer 1. der (neuen) Beitragsordnung der RAK Bamberg vom 29.04.2022 am 01.01.2023 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 03.02.2023 abgebucht.
Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2023 auf (unverändert) 70,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 16.01.2023.
Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2023, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.